Gesetzgebung

AllMBl (05/2014): Bekanntmachung „Datenerhebung zur Wohnungsversorgung in den Gemeinden 2014 für die Geltungsbereiche der DVWoR und der WoGeV“

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Die Bek. des StMIBV v. 02.04.2014 (Az.: IIC4-4702-006/13) betrifft die – periodisch erfolgende – Überprüfung der Gebietskulissen, also den räumlichen Anwendungsbereich der DVWoR (Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts) und der WoGeV (Wohnungsgebieteverordnung).

Die genannten Verordnungen wirken sich als staatliches Recht in erheblichem Maße gestaltend auf die Wohnungsmarktlage in den Gemeinden aus.

Die Datenerhebung erfolgt anhand des der Bek. als Anlage beigefügten Erhebungsbogens (siehe Verlinkung zum AllMBl – im AllMBl wiederum ist die Anlage verlinkt).

Das StMIBV bittet alle beteiligten Stellen um eine aktive Mitwirkung und zuverlässige Einhaltung der vorgegebenen Fristen. Dem Erhebungsbogen sind folgende Rückgabetermine zu entnehmen:

  • der Gemeinde an das Landratsamt: 01.08.2014
  • des Landratsamts bzw. der kreisfreien Stadt an die Regierung: 01.09.2014
  • der Regierung an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: 01.10.2014

AllMBl (05/2014) v. 30.04.2014, S. 261

Ass. iur. Klaus Kohnen