Gesetzgebung

StMGP: Huml begrüßt Hebammen-Vorschlag von Gröhe

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Bayerns Gesundheitsministerin: Langfristige Lösung des Haftpflichtproblems notwendig

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml begrüßt den jüngsten Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Lösung der Haftpflichtprobleme von Hebammen.

Huml betonte am Mittwoch: „Es ist wichtig, dass die Hebammen auch künftig die Versicherungskosten bezahlen können. Das gilt auch für freie Hebammen, die nur wenige Geburten begleiten.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Ich unterstütze deshalb die von Hermann Gröhe vorgeschlagene Übergangsregelung. Klar ist dabei, dass wir eine langfristige Lösung brauchen.“

Der Bundesgesundheitsminister hatte unter anderem bekräftigt, dass die zum 1. Juli 2014 angekündigten Prämienerhöhungen der Haftpflichtversicherung zeitnah durch eine Anpassung der Vergütung der Hebammen berücksichtigt werden müssen. Die Krankenkassen sollen als kurzfristig wirksame Maßnahme zusätzlich gesetzlich verpflichtet werden, für Geburtshilfeleistungen, bei denen typischerweise nur wenige Geburten betreut werden, über die bei Prämiensteigerungen übliche Anpassung hinaus Mittel bereitzustellen, um die Vergütung angemessen zu erhöhen.

Huml unterstrich: „Hebammen sind unverzichtbare Starthelfer ins Leben. Deshalb wird Bayern den weiteren Prozess zur Sicherstellung einer flächendeckenden Geburtshilfe auf Bundesebene konstruktiv begleiten.“

Der Freistaat hatte sich bereits in der Vergangenheit auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass die gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflichtprämie von den gesetzlichen Krankenkassen möglichst ausgeglichen werden.

Huml betonte: „Wichtig ist nun, dass die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Mittel bereit stellen, um die Vergütung in der Geburtshilfe angemessen zu erhöhen. Bayern wird sich auch künftig für eine Stärkung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers einsetzen.“

StMGP, Pressemitteilung v. 30.04.2014