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KUVB/BayerLUK: Sichere Spielplätze – Fahrradhelme auf Spielplätzen tabu

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Der 1. Juni ist der Internationale Kindertag. Die Rechte und der Schutz der Kinder stehen an diesem Tag im Mittelpunkt.

„Eine gute Gelegenheit, auch dort einmal genauer hinzuschauen, wo Kinder sich täglich aufhalten, nämlich auf dem Spielplatz“, findet Elmar Lederer, Geschäftsführer der Bayerischen Landesunfallkasse und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (BayerLUK/KUVB).

Geräte auf öffentlichen, frei zugänglichen Spielplätzen müssen in der EU zwar den Normen DIN EN 1176 und 1177 entsprechen, dennoch passieren immer wieder schwere Unfälle, weil Spielplätze nicht genügend kontrolliert werden und Abnutzung, Schmutz und Verschleiß ihnen zusetzen. BayerLUK und KUVB raten Eltern, sich selbst zu vergewissern, wo Risiken sein könnten. Wichtige Punkte dabei sind:

  • Straßenverkehr: Die nächste Straße ist entweder weit genug entfernt oder ein Zaun grenzt den Spielplatz zur Straße hin ab.
  • Metallrutschen, die nach Süden ausgerichtet und unbeschattet sind, sollten Kinder bei Hitze nicht benutzen. Die heiße Rutschfläche kann die Haut verbrennen.
  • Der Sand ist sauber und frei von Fäkalien, Scherben, Fixerspritzen oder Zigarettenkippen.
  • Morsche Holzbohlen und –pfosten können dazu führen, dass das Gerät zusammenbricht und Kinder unter sich begräbt. Holzpfosten befinden sich deshalb am besten in einem Metallschuh. Wenigstens aber sollten sie weder angefault noch gesplittert sein.
  • Es gibt keine Fangstellen für Ketten, Anorakkordeln, Schals oder Schlüsselanhänger. Fangstellen sind zum Beispiel kleine Spalten oder spitze Winkel an Bauteilen, an denen die Kleidungsteile hängenbleiben können und die Kinder sich erdrosseln.

Mängel melden

Mängel und unsichere Geräte sind eine Sache für den zuständigen Träger. Ansprechpartner sind bei öffentlichen Spielplätzen zum Beispiel die Stadt-, Bezirks- oder die Gemeindeverwaltung. Die Träger von Spielplätzen sind gehalten, Mängel in gravierenden Fällen sofort zu beheben, etwa durch Sperrung des Gerätes.

Helm ab auf dem Spielplatz!

Im Straßenverkehr sind Fahrradhelme ein Muss, auf dem Spielplatz ein Risiko: Bleiben Kinder damit in einem Kletternetz oder einer Astgabel hängen, drückt der festgeschnallte Kinnriemen auf den Hals. Das Gewicht des Kindes zieht es nach unten, aus eigener Kraft kann es sich oft nicht mehr befreien. Der Riemen schnürt ihm die Luft ab.

„Im Extremfall kann das zum Tode des Kindes führen“, warnt Lederer.

Der Fahrradhelm muss deshalb auf dem Spielplatz abgenommen werden.

Kommunale Unfallversicherung Bayern/Bayerische Landesunfallkasse, Pressemitteilung v. 27.05.2014