Das Zweite Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014) v. 23.05.2014 wurde am 30.05.2014 verkündet. Es tritt überwiegend rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.
GVBl (10/2014) v. 30.05.2014, S. 190
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