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StMWMET: 86 bayerische Hotels und Gasthöfe werden mit ,Sternen‘ ausgezeichnet

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Aigner: „Weiterer Erfolg für Bayerns Hotellerie“

Bayerns Wirtschafts- und Tourismusministerin Ilse Aigner und der Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e.V., Ulrich N. Brandl, haben heute in München Sterne-Klassifizierungen an 86 Hotels, Gasthäuser und Pensionen im Freistaat verliehen.

Aigner: „Die Sterne sind ein Garant für die hohe Qualität der bayerischen Gastlichkeit. Sie heben das Image der einzelnen Häuser und sind eine Trumpfkarte gegenüber der Konkurrenz im In- und Ausland. Mit den neuen Zertifizierungen baut Bayern seine Spitzenposition als hochwertiges Urlaubsland weiter aus. Ich gratuliere unseren bayerischen Gastwirtinnen und Gastwirten sehr herzlich zu dieser Auszeichnung.“

Mit den jetzt abgeschlossenen Klassifizierungen hat fast jeder vierte klassifizierte deutsche Betrieb seinen Standort in Bayern. Die Zahl der zertifizierten bayerischen Hotels liegt bei über 1.800. Von den Gasthäusern, Gasthöfen und Pensionen im Freistaat besitzen rund 300 die G-Sterne.

„In einem immer größer werdenden Wettbewerb der zahlreichen bayerischen Betriebe ist die Sterneklassifizierung ein entscheidender Wegweiser für Gäste, die sich anhand der Klassifizierung für einen bestimmten Standard entscheiden. Hierbei setzt jeder Gast seine Prioritäten anders. Somit kommt es nicht auf die Anzahl, sondern auf das Vorhandensein der Sterne an“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl.

Die ausgezeichneten Betriebe kommen aus allen Landesteilen Bayerns. Im Hotelbereich erhalten in der aktuellen Verleihungsrunde 77 Betriebe Klassifizierungsurkunden, darunter zwei Fünf-Sterne-Hotels, 30 Vier-Sterne-Hotels, 43 Drei-Sterne-Hotels und zwei Zwei-Sterne-Hotels. Bei den Gasthäusern, Gasthöfen und Pensionen werden sechs Drei-Sterne-Betriebe und drei Vier-Sterne-Betriebe ausgezeichnet. Zugleich erhalten 34 Unternehmer die Auszeichnung ,Bayerischer Wirtebrief‘.

Die Sterneklassifizierungen sind für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Durchgeführt werden die Klassifizierungen im Freistaat Bayern von der BTG Bayern Tourist GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e.V.

StMWMET, Pressemitteilung v. 02.06.2014