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BayLSG: Elektronischer Rechtsverkehr am Bayerischen Landessozialgericht und am Sozialgericht München

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Klagen, Anträge, Berufungen und Beschwerden und sonstige Schriftstücke können ab sofort im elektronischen Rechtsverkehr dem Bayerischen Landessozialgericht und dem Sozialgericht München zugesandt werden. Damit ist es möglich, rechtswirksam, rechts- und datensicher sowie schnell Vorbringen und Beweismittel den Gerichten zu übermitteln. Auf diesem Wege können wiederum die Gerichte Dokumente an die Beteiligten senden. Die Software des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs steht unter www.egvp.de zum kostenlosen Download bereit. Auch die Nutzung ist kostenfrei.

Neben der digitalen ist die papiergebundene Kommunikation weiterhin möglich. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sich unter www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php.

BayLSG, Pressemitteilung v. 05.06.2014