Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Forderungen des Bayerischen Bezirketags zur Psychiatrie – Mederer: „Neue Gesetze dringend geboten!“

©pixelkorn - stock.adobe.com

Mit Nachdruck fordert der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, eine Reform des Bayerischen Unterbringungsgesetzes in der Psychiatrie. Es sei dringend geboten, hier so rasch wie möglich zu klaren gesetzlichen Regelungen zu kommen, die neben der Unterbringung psychisch kranker Menschen auch Hilfen, Prävention, Schutz, Entstigmatisierung sowie eine Qualitätssicherung beinhalten.

Unterstützung erfährt der Bezirketagspräsident dabei nicht nur von den Direktoren der psychiatrischen Kliniken, die sich in bezirklicher Trägerschaft befinden, sondern auch aus dem politischen Raum. So erklärte die Landtagsfraktion der Freien Wähler, dass das heutige Unterbringungsgesetz nicht mehr zeitgemäß sei. Es vernachlässige wichtige Elemente, wie eine umfassende Hilfe der Betroffenen und eine hinreichende Prävention. Bezirketagspräsident Mederer verwies zudem darauf, dass nur ein reformiertes Gesetz die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung im Freistaat weiterentwickeln könne.

Allerdings sollen die ebenfalls von den Bezirken nachdrücklich geforderten Regelungen zum Maßregelvollzug (Forensik) nicht Teil eines Unterbringungsgesetzes werden.

„Hier brauchen wir des Weiteren ein eigenes Maßregelvollzugsgesetz, das sowohl den Ärzten, dem Pflege- und Sicherheitspersonal und den Therapeuten in den Kliniken als auch den betroffenen Patienten und deren Angehörigen eindeutige Vorgaben an die Hand gibt, wie der Vollzug umgesetzt werden kann. Ein solches Gesetz fordern wir schon lange und es ist daher dringend geboten, dass der Gesetzgeber endlich handelt“, machte Mederer deutlich.

Die Bezirke und der Bezirketag würden, so der Präsident, nicht nachlassen, die Staatsregierung hier an ihre Verantwortung zu erinnern.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist dem Bezirketagspräsident die Offene Behindertenarbeit (OABA). Sie sei das Herzstück der ambulanten Eingliederungshilfe und damit ein wichtiger Baustein für die Inklusion. Aus diesem Anlass begrüßte jetzt der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags in Bad Windsheim die überarbeitete Richtlinie für die Regionale Offene Behindertenarbeit in Bayern, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

„Die früher für die OBA zuständigen Städte und Landkreise gaben 4 Millionen Euro pro Jahr aus, während die Bezirke nun rund 15 Millionen Euro jährlich investieren“, sagte Mederer.

Dadurch gelang es, ein flächendeckendes Netz solcher Dienste in Bayern aufzubauen.

„Weiße Flecken in der Versorgungsstruktur gehören somit der Vergangenheit an“, erklärte er.

Diese neue Form der OBA wird der Motor der Inklusion, denn sie dient im ambulanten Bereich als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung. So werden bei den Diensten die Betroffenen und ihre Angehörigen bei Anliegen rund um die Themen Wohnen, Arbeiten oder Freizeitgestaltung professionell beraten.

„Das ist gelebte Inklusion, wie sie die Bezirke praktizieren“, sagte am Randes des Hauptausschusses der zweite Vizepräsident des Bayerischen Bezirketags, Norbert Hartl.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 06.06.2014 (Ulrich Lechleitner)