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StMIBV: Dauerberichte nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie

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Die Mitgliedstaaten müssen alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitteilen, die Anforderungen für die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit ändern oder schaffen. Dazu sind sog. Dauerberichte zu erstellen. Normsetzende Stellen, auch die Kommunen, haben selbst zu prüfen, ob eine Änderung mitzuteilen ist. Das Wirtschaftsministerium hat entsprechende Hinweise zum Verfahren in einem Merkblatt für Kommunen zusammengefasst.

Link: Merkblatt für Kommunen (PDF, 54 KB)

(c) StMIBV, Newsletter KIM – Ausgabe v. 11.06.2014