Gesetzgebung

StMJ: Bayern macht die strafrechtliche Bekämpfung von Doping und Spielmanipulationen zum Thema der Justizministerkonferenz

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Bausback: „Doping und Spielmanipulationen sind die größten Feinde des Sports. Wir müssen die Ärmel hochkrempeln und hier zügig und mit aller Entschiedenheit einschreiten.“

Bayern hat das Thema „Strafrechtliche Bekämpfung von Doping und Spielmanipulationen“ zur diesjährigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister angemeldet, die am 25. und 26. Juni 2014 in Binz stattfindet. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

„Seit Jahren kämpft Bayern für eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes sowohl des sportlichen Wettbewerbs als auch der Gesundheit der Athleten. Als CSU-Vertreter bei den Koalitionsverhandlungen im Bund konnte ich mich dafür einbringen, dass wir heute eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag haben, nach der wir weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Spielmanipulationen schaffen werden. Das ist ein Meilenstein. Hier gilt es nun entschlossen weiter zu arbeiten, bis wir ein effektives Strafrecht haben.“

Im März diesen Jahres hatte Bausback zudem bereits einen Entwurf für ein „Gesetz zum Schutze der Integrität des Sports“ in die Diskussion eingebracht.

Der Minister hierzu: „Mein aktueller Gesetzentwurf ist ein breit aufgestelltes Regelwerk zur Bekämpfung strafwürdigen Verhaltens im Sport. Er bündelt Strafvorschriften gegen Doping und Spielmanipulationen und bietet einen umfassenden Rechtsgüterschutz.“

Vorrangiges Ziel des bayerischen Vorstoßes ist die Bekämpfung des Dopings im Spitzensport. Der aktuelle bayerische Gesetzentwurf schlägt hierfür eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, einen weit formulierten Straftatbestand des Dopingbetrugs sowie eine sportspezifische Kronzeugenregelung als gesetzgeberische Gesamtlösung vor.

„Die jahrelangen Erfahrungen der bundesweit ersten Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingdelikte in München haben gezeigt, dass die aktuelle Rechtslage Doping im Spitzensport nicht erreicht. Damit dürfen wir uns nicht zufrieden geben. Um Doping im Spitzensport die Stirn zu bieten, brauchen wir sowohl Straftatbestände, die auch die Athleten mit in die Strafbarkeit einbeziehen, als auch eine Kronzeugenregelung, die den Betroffenen Mut macht, die Mauer des Schweigens in diesem Bereich zu durchbrechen“, so Bausback.

Bayerns Justizminister erhofft sich von der Justizministerkonferenz jetzt weitere Impulse auf dem Weg zu schärferen Strafvorschriften gegen Doping und Spielmanipulationen:

„Die Diskussion dauert schon viel zu lange. Ich bleibe hartnäckig und werde nicht aufgeben, bis wir ein Strafrecht haben, das dem Doping und der Korruption auf dem Spielfeld den Boden entzieht!“

StMJ, Pressemitteilung v. 24.06.2014

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