Gesetzgebung

AllMBl (07/2014): Richtlinie zur Förderung der Qualitätssicherung und -entwicklung in Kindertageseinrichtungen, zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Umsetzung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

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Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat o.g. Richtlinie vom 13.06.2014 (Az.: II4/6511-1/203) bekanntgemacht. Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung in Kindertageseinrichtungen, zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Umsetzung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel.

AllMBl (07/2014) v. 30.06.2014, S. 350