Gesetzgebung

GVBl (11/2014): Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung (PrVProfV)

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graduation hat with euro moneyProfessoren und verbeamtete wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Hochschule erhalten für ihr Engagement bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung mehr Geld. Die PrVProfV wurde entsprechend geändert. Die Änderung tritt am 01. Juli 2014 in Kraft.

Im Wesentlichen wurde § 1 PrVProfV geändert (Änderungen im Verordnungstext durchgestrichen bzw. fett markiert):

§ 1

Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einer Hochschule erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:

1. Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung

467,25 € 513,98 €

2. für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe      

 155,75 € 171,33 €

3. für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten

für jeden Erst- und Zweitprüfer jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit

10,40 € 11,44 €

4. für den Stichentscheid

für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit           

mindestens jedoch je Aufgabe         

10,40 € 11,44 €

62,40 € 68,64 €

5. für die mündliche Prüfung           

für jeden Prüfer je Prüfungsteilnehmer

für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling

15,05 € 16,56 €

GVBl (11/2014) v. 30.06.2014, S. 228

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung:  (c) mostafa fawzy – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2014063001