Professoren und verbeamtete wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Hochschule erhalten für ihr Engagement bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung mehr Geld. Die PrVProfV wurde entsprechend geändert. Die Änderung tritt am 01. Juli 2014 in Kraft.
Im Wesentlichen wurde § 1 PrVProfV geändert (Änderungen im Verordnungstext durchgestrichen bzw. fett markiert):
§ 1
Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einer Hochschule erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:
1. Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
467,25 €513,98 €2. für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
155,75 €171,33 €3. für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten
für
jeden Erst- und Zweitprüferjede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit
10,40 €11,44 €4. für den Stichentscheid
für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
mindestens jedoch je Aufgabe
10,40 €11,44 €
62,40 €68,64 €5. für die mündliche Prüfung
für jeden Prüfer je Prüfungsteilnehmerfür jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
15,05 €16,56 €
GVBl (11/2014) v. 30.06.2014, S. 228
Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) mostafa fawzy – Fotolia.com
Net-Dokument BayRVR2014063001