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StMJ: Fachtagung „Gemeinsamer Schutzauftrag von Jugendamt und Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung“

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Bausback: „Bayerische Familiengerichte haben im Jahr 2013 insgesamt 3.743 Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls getroffen – in 2.055 Fällen den Eltern die elterliche Sorge vollständig oder teilweise entzogen.“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback eröffnet heute im Tagungshaus St. Ulrich in Augsburg die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration veranstaltete gemeinsame Fachtagung für Familienrichter und Fachkräfte der Jugendämter. Thema ist der „Gemeinsame Schutzauftrag von Jugendamt und Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung.“ Bayerns Justizminister zu diesem Anlass:

„Dass Jugendamt und Familiengericht im Bereich des Kinderschutzes gut zusammenarbeiten, ist besonders wichtig. Man spricht hier zu Recht von einer „Verantwortungsgemeinschaft“ für das Kindeswohl!“

Bayerns Familienministerin Emilia Müller betont anlässlich des heutigen Fachtages:

„Die meisten Eltern sorgen liebevoll für ihre Kinder und achten darauf, dass sie gewaltfrei aufwachsen und sich bestmöglich entwickeln können. Es gibt aber auch Eltern, die nicht in der Lage sind, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Hierfür gibt es in Bayern eine Vielzahl an Angeboten Früher Hilfen, die von den Koordinierenden Kinderschutzstellen der Jugendämter systematisch vernetzt werden. Klar ist: Sobald das Kindeswohl gefährdet ist, muss das Jugendamt im Zusammenspiel mit dem Familiengericht konsequent handeln.“

Bausback weiter: „Wenn es Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt, haben die Jugendämter die schwierige Aufgabe, die Risiken für eine Gefährdung der Kinder einzuschätzen. Wo nötig, bieten sie den Erziehungsberechtigten Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung an. Wo das nicht ausreicht – zum Beispiel weil die Erziehungsberechtigten auch mit Unterstützung des Jugendamts nicht bereit oder in der Lage sind, Gefahren für das Kindeswohl abzuwenden – muss das Jugendamt das Familiengericht anrufen. Das muss dann die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Kinder zu schützen. Und das kann in schwerwiegenden Fällen bis zur teilweisen oder vollständigen Entziehung der elterlichen Sorge reichen.“

Bayerns Justizminister teilt mit, dass die bayerischen Familiengerichte im Jahr 2013 insgesamt 3.743 Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls getroffen haben. Dabei wurde den Eltern in 2.055 Fällen die elterliche Sorge vollständig oder teilweise entzogen und auf das Jugendamt oder einen Dritten übertragen.

Gemeinsame Fachtagungen für Familienrichter und leitende Fachkräfte der Jugendämter haben in Bayern Tradition. Schon in den Jahren 2004, 2006 und 2012 gab es solche gemeinsamen Veranstaltungen. Themen waren die Verfahrenspflegschaft, Hochstreitigkeit bei Trennung und Scheidung und die Kindeswohlgefährdung. Mit der diesjährigen Tagung wird das Thema Kindeswohlgefährdung wegen seiner besonderen Bedeutung wieder aufgegriffen. An der diesjährigen Veranstaltung nehmen rd. 100 Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter und erfahrene Kinderschutzfachkräfte der freien Träger teil.

StMJ, Pressemitteilung v. 23.07.2014