Gesetzgebung

GVBl (13/2014): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (BaySvVollzG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes v. 25. Juli 2014 wurde am 31.07.2014 verkündet. Es tritt am 1. August 2014 in Kraft. Verschiedene andere gesetzliche Regelungen treten mit Ablauf des 31. Juli 2014 außer Kraft, darunter Art. 28a, 31 Abs. 2 Unterbringungsgesetz (UnterbrG).

GVBl (13/2014) v. 31.07.2014, S. 246

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