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StMFLH: Schnellerer Steuervollzug durch Zusammenarbeit mit Kroatien

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Hintersberger unterschreibt in Vertretung von Finanzminister Dr. Markus Söder Vereinbarung mit kroatischem Finanzminister

„Durch den Abschluss des Letter of Intent wird die Zusammenarbeit in der Betriebsprüfung zwischen Bayern und Kroatien erheblich erleichtert“, stellte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger beim Abschluss der Vereinbarung mit dem kroatischen Finanzminister Boris Lalovac in Rovinj am Donnerstag (31.7.) fest.

Seit dem Beitritt Kroatiens zur EU sind gemeinsame Steuerprüfungen möglich.

„Im heutigen Letter of Intent bekennen sich Bayern und Kroatien dazu, diese Möglichkeit auch zu nutzen. Durch gemeinsame Prüfungen entsteht mehr Rechtssicherheit für Staat und Unternehmen. Gleichzeitig können internationale Steuerverfahren beschleunigt werden“, hob Hintersberger hervor.

Bereits am Mittwoch hatte Söder in Venedig eine Zwischenbilanz über die Kooperation mit Italien gezogen und der Übergabe der ersten Zwischenberichte beigewohnt.

Auf Basis der jetzt geschlossenen Vereinbarung soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aufgebaut werden. Erste Treffen der Fachebene sollen noch in 2014 stattfinden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären. Die Zusammenarbeit steht in einer guten Tradition, denn zwischen dem Freistaat und Kroatien gibt es bereits enge Kontakte in der Steuerverwaltung: Von Mai 2012 bis April 2014 wurde ein von der Europäischen Union finanziertes Projekt der Verwaltungszusammenarbeit erfolgreich durchgeführt. In diesem sogenannten Twinning Projekt wurde ein neuer Umsatzsteueranwendungserlass für Kroatien erarbeitet, die digitale Betriebsprüfung verbessert sowie Branchenschulungen für die Prüfungsdienste durchgeführt.

Nach der Unterzeichnung in Kroatien bestehen für den Freistaat insgesamt vier Kooperationen im Bereich der Steuerverwaltung: mit Italien, den Niederlanden, Österreich und Kroatien. Damit die Vereinbarungen in der Praxis für alle bayerischen Betriebsprüfer ohne großen Zusatzaufwand nutzbar sind, hat Bayern vor einem Jahr das Internationale Steuerzentrum (IStZ) gegründet. Für Staat und Unternehmen ergeben sich aus der grenzüberschreitenden Prüfungsarbeit Vorteile, etwa die Vermeidung von Doppelbesteuerung. Prüfungen über das IStZ haben bereits rund 70 Millionen Euro zusätzliche Mehrergebnisse erbracht.

StMFLH, Pressemitteilung v. 31.07.2014