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StMFLH: Füracker lobt konstruktive Zusammenarbeit der Steuerberaterkammern mit der Finanzverwaltung

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Die bayerische Finanzverwaltung und die Steuerberaterkammern München und Nürnberg gehen bundesweit voran.

„Ein Ergebnis der kooperativen Zusammenarbeit ist beispielsweise die gemeinsam entwickelte und pilotierte ‚Vollmachtsdatenbank‘, die eine erleichterte Verwaltung der Vollmachten erlaubt und eine schnelle Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung ermöglicht. Danke für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung in Bayern“, hob Finanzstaatssekretär Albert Füracker auf der Vorstandssitzung der Steuerberaterkammer München am Dienstag (23.9.) in München hervor.

Eine durchgreifende Steuervereinfachung sei, so Füracker, derzeit nicht in Sicht. Realistischer sei es daher, Vereinfachungen im Steuervollzug zu erreichen. Konkrete Perspektiven biete hier das aktuelle Bund-Länder Projekt „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“. Ziel sei, das Besteuerungsverfahren für Bürger, Unternehmen, Steuerberater und auch Verwaltung zu vereinfachen und zu modernisieren. Hierzu gehöre beispielsweise ein weiterer Ausbau der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung, wie elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden und Erweiterung der Steuererklärung auf einen Klick.

Nicht aus den Augen gelassen werden sollte die Abschaffung der kalten Progression, betonte Füracker. Das sei eine Gerechtigkeitsfrage und keine Steuersenkung. Mit dem von Staatsminister Dr. Markus Söder vorgelegten Gesetzentwurf werde die kalte Progression durch eine jährlich automatische Anpassung des Steuertarifs auf Dauer abgeschafft. Sobald ausreichend finanzieller Spielraum gegeben sei, könnte damit die kalte Progression für immer gestoppt werden. Zudem warb Füracker für eine größere Steuerautonomie der Länder durch mehr Regionalisierung. Dadurch würde die Eigenverantwortung und die Eigenstaatlichkeit der Länder gestärkt. Für eine Regionalisierung würden sich die Grundsteuer, Teile der Erbschaftssteuer sowie die Möglichkeit für Zu- und Abschläge auf die Einkommensteuer anbieten.

StMFLH, Pressemitteilung v. 23.09.2014