Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Eingliederungshilfe – Bayerischer Landkreistag drängt auf Umsetzung der Koalitionsvereinbarung

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Präsident Christian Bernreiter: Bund muss sich an der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beteiligen!

Die jährlichen Ausgaben an Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Bayern sind zwischen 2000 und 2012 von 1.263 Mio. Euro auf 2.216 Mio Euro um 75 % (+ 953 Mio. Euro) angestiegen. Diese Entwicklung setzt sich seit 2013 unvermindert fort. Die Eingliederungshilfe umfasst damit mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben für soziale Leistungen. Bundesweit erreichen die Kosten rund 15 Mrd. Euro.

Die jährlichen Ausgaben an Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Bayern sind zwischen 2000 und 2012 von 1.263 Mio. Euro auf 2.216 Mio Euro um 75 % (+ 953 Mio. Euro) angestiegen. Diese Entwicklung setzt sich seit 2013 unvermindert fort. Die Eingliederungshilfe umfasst damit mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben für soziale Leistungen. Bundesweit erreichen die Kosten rund 15 Mrd. Euro.

Die Koalitionsparteien auf Bundesebene haben im Dezember 2013 zugesagt, sich mit 5 Mrd. Euro pro Jahr an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ab 2018 zu beteiligen. Darauf sind die Kommunen dringend angewiesen. Nun stehen die Verhandlungen zur Umsetzung dieser Vereinbarung an. Dabei gibt es dem Vernehmen nach Überlegungen, die kommunale Entlastung in Höhe von 5 Mrd. Euro in den Kontext der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 einzubinden. Das wäre ein Abschied von den prioritären Regelungen im Koalitionsvertrag.

Präsident Bernreiter: „Diesen Weg lehnen wir ab und fordern die konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrags. Gemeinsames Ziel muss bleiben, die Dynamik der stetig steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe zu stoppen. Der beste Weg dafür ist und bleibt die direkte Bundesbeteiligung an den Ausgaben, ggf. über eine Änderung des Grundgesetzes. Zumindest muss sich der Bund bei der Verteilung der Entlastungsmittel an den Ausgaben der Eingliederungshilfe orientieren.“

Das gilt auch in Anbetracht dessen, dass die Kosten der Eingliederungshilfe in einigen Bundesländern ganz oder teilweise vom jeweiligen Bundesland getragen werden. Dort ist es Aufgabe des Landes, die Entlastung an die Kommunen weiterzugeben.

Bernreiter: „Der Bund muss sich seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Menschen mit Behinderungen stellen, indem er Kosten dafür direkt trägt. Wir bitten die Bayerische Staatsregierung dringend, ihren Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen, um die Einhaltung des Koalitionsvertrags zu erreichen.“

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 02.10.2014