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StMFLH: Wir wollen den digitalen Verwaltungskreislauf schließen

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Finanzstaatssekretär Hintersberger präsentiert Digitalisierungsprojekt Montgelas 3.0 beim E-Government-Summit 2014

„Wir wollen den digitalen Verwaltungskreislauf schließen. Wer einen digitalen Antrag absendet, soll auch eine digitale Antwort erhalten“, kündigte Johannes Hintersberger, Finanzstaatssekretär, heute beim E-Government-Summit 2014 auf dem Bonner Petersberg an.

„Unsere bayerische Digitalisierungsstrategie Montgelas 3.0 ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung“, so Hintersberger weiter.

Graf von Montgelas hat zu seiner Zeit Verwaltung neu gedacht. Ganz im Sinne dieser Tradition soll Bayern nun den Sprung zur digitalen Verwaltung vollziehen.

Montgelas 3.0 ruht auf drei Säulen: Dem Bayern-Portal, einem bayerischen E-Government-Gesetz, sowie dem E-Government-Pakt mit den Kommunen.

„Wir können die Digitalisierung der Verwaltung nur gemeinsam mit den Kommunen schaffen“, stellte Hintersberger klar.

Deshalb wurde der E-Government-Pakt zwischen Freistaat und den Kommunen aus den Jahren 2002 und 2009 am 13. November 2014 durch Staatsminister Dr. Markus Söder gemeinsam mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände fortgeschrieben. Der Pakt steht nun ganz im Zeichen von Montgelas 3.0 und bekräftigt den Schulterschluss zwischen Kommunen und Freistaat.

Das Bayern-Portal wird der einheitliche Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen – unabhängig davon, ob staatlich oder kommunal. Bereits heute existiert ein großes E-Government-Angebot mit rund 1.000 Online-Anwendungen, etwa die elektronische Steuererklärung (ELSTER), die Kfz-An-/Um-/Abmeldung, der Antrag auf Feinstaubplakette oder auf Erteilung eines Wahlscheins oder der BayernAtlas. Die Angebote finden sich auf verschiedenen Homepages, teils kommunal, teils staatlich. Über das Bayern-Portal sollen diese Angebote zentral und übersichtlich zusammengefasst werden. Alle Behörden stehen natürlich auch weiterhin für persönliche Beratungsgespräche und klassische, analoge Anträge offen.

„Ziel ist nicht, den Papierantrag abzuschaffen, sondern eine zeitgemäße, dienstleistungsorientierte Alternative zu bieten“, stellte Hintersberger abschließend klar.

StMFLH, Pressemitteilung v. 14.11.2014