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BayVGH: Bebauungsplan „Neue Mitte Karlsfeld“ außer Vollzug gesetzt

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Mit Beschluss vom 30. Oktober 2014 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Bebauungsplan „Neue Mitte Karlsfeld“ der Gemeinde Karlsfeld (Landkreis Dachau) auf Antrag eines von möglichen Lärmimmissionen betroffenen Nachbarn im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.

Der Bebauungsplan sei bereits aus formellen Gründen offensichtlich unwirksam, indem er eine DIN-Vorschrift zum Immissionsschutz in Bezug nehme, ohne dass die Betroffenen hiervon verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen könnten. Eine Möglichkeit zur Kenntnisnahme könne die Gemeinde Karlsfeld dadurch schaffen, dass sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden könne, zur Einsicht bereit halte und hierauf im Bebauungsplan hinweise.

Es bestünden jedoch auch erhebliche Bedenken im Hinblick auf den Inhalt des Bebauungsplans, der unmittelbar neben den bestehenden und den nach dem Bebauungsplan neu vorgesehenen allgemeinen Wohngebieten ein Kerngebiet für die Errichtung eines Einkaufszentrums mit 7.300 m² Geschossfläche festsetze. Der BayVGH habe Zweifel, ob der im Immissionsschutzrecht geltende sog. Trennungsgrundsatz, wonach die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete soweit wie möglich vermieden werden, hinreichend berücksichtigt worden sei. Unter anderem habe es die Gemeinde Karlsfeld versäumt, der Frage nachzugehen, ob die über dem nördlichen Teil des Plangebiets verlaufende Stromtrasse ober- oder unterirdisch verlegt werden könne. Weiter wäre zu prüfen gewesen, ob und in welchem Umfang die durch das Einkaufszentrum ausgelösten Verkehrsbelastungen den Wohngebieten zugemutet werden könnten. Zu erwägen gewesen wäre auch eine Reduzierung der im Kerngebiet zulässigen Flächen für den Einzelhandel.

Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.

BayVGH, Pressemitteilung v. 21.11.2014 zum B. v. 30.10.2014, 1 NE 14.1548