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StMUV: Schwerpunktkontrollen für sicheres Silvester starten – Lagerung und Verkauf von Feuerwerk wird streng geprüft

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Am 29. Dezember startet der Verkauf des Silvester-Feuerwerks. Ab jetzt beginnt der Handel damit, die Lager mit Feuerwerks-Artikeln zu füllen. Dabei sind zum Schutz der Bevölkerung strenge Vorgaben einzuhalten. Darauf wies die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München hin:

„Vorsicht bei Lagerung und Verkauf. Jede Rakete und jeder Böller enthält Sprengstoff. An Silvester soll es sicher krachen. 1.000 Kontrollen im Handel sorgen für den Schutz der Bürger.“

Im Rahmen des Kontrollprogramms überprüft die Bayerische Gewerbeaufsicht bei den Regierungen auch in diesem Jahr wieder landesweit, ob die Feuerwerksartikel richtig gelagert und verkauft werden. In den drei Wochen zwischen 8. und 31. Dezember werden dazu rund 1.000 Verbraucher- und Baumärkte, Einzelhandelsgeschäfte, Lebensmittelfilialen sowie Zentrallager kontrolliert. Feuerwerkskörper dürfen nur in begrenzten Mengen, an bestimmten Orten und nicht zusammen mit anderen gefährlichen, beispielsweise leicht entzündlichen Stoffen gelagert werden. Außerdem wird auch in diesem Jahr genau darauf geachtet, dass nur ordnungsgemäß zugelassene Feuerwerksartikel in den Handel kommen. Gleichzeitig beraten die Behörden die Händler beim Umgang mit den Feuerwerken.

Scharf: „Beim Schutz der Verbraucher gibt es keine Kompromisse. Mängel werden umgehend beseitigt. Unzulässige Feuerwerkskörper werden sofort vom Markt genommen.“

In den vergangenen 10 Jahren hat der Umsatz mit Feuerwerksartikeln in Deutschland kontinuierlich zugenommen: von 87 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 124 Millionen Euro im Jahr 2013. Deutschlandweit werden an Silvester rund 10.000 Tonnen Feuerwerk gezündet. Etwa drei Viertel der Feuerwerkskörper werden aus dem Ausland importiert. Nicht amtlich geprüfte Feuerwerkskörper enthalten oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge und sind daher für Nutzer eine große Gefahr. Verbraucher sollten daher nur Feuerwerkskörper mit aufgedruckten Zulassungen kaufen. Zugelassene Feuerwerkskörper sind unter anderem am CE-Zeichen bzw. an dem Zulassungszeichen „BAM“ erkennbar.

Weitere Informationen unter www.verbraucherkompass.bayern.de.

StMUV, Pressemitteilung v. 07.12.2014