Gesetzgebung

Staatsregierung: Antrag auf Zustimmung des Landtags zur Landesgrenzänderung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg

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Bayern, LandkreiseIm Zuge des baden-württembergischen Flurneuordnungsverfahrens in Wittighausen-Vilchband (Wald) wird eine Änderung der Landesgrenze des Freistaats Bayern gegenüber dem Land Baden-Württemberg erforderlich. So sollen insbesondere forstwirtschaftlich besser zu bewirtschaftende Einheiten geschaffen werden. Hierzu ist zwischen den Bundesländern ein Flächentausch (jeweils 7,7389 ha) vorgesehen. Bei den Flächen handelt es sich um unbebaute und unbewohnte land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die betroffenen Gebietskörperschaften haben den beabsichtigten Grenzänderungen nach § 58 Abs. 2 FlurbG zugestimmt.

Die betroffenen Flächen sind in der LT-Drs. (siehe Link unten) genau bezeichnet und skizziert.

Die Zustimmung des Freistaats Bayern zu der geplanten Landesgrenzänderung (§ 58 Abs. 2 Satz 4 FlurbG) ist durch Ministerratsbeschluss (bereits vorliegend) und Beschluss des Landtags (Art. 72 Abs. 2 BV) herbeizuführen.

Staatsregierung, Antrag auf Zustimmung zur Landesgrenzänderung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens Wittighausen-Vilchband, Landkreis Main-Tauber-Kreis/Landkreis Würzburg, LT-Drs. 17/4818 v. 11.12.2014 (PDF, 327 KB) 

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) lesniewski – Fotolia.com