Gesetzgebung

Datenschutzbeauftragter: Widersprüchlicher Gesetzentwurf – Entschließung der Datenschutzkonferenz: Schluss mit den datenschutzrechtlichen Missständen beim Umgang mit Krankengeldbeziehern!

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„Widersprüchlich!“ Mit dieser Bemerkung kritisiert der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, die Regelungen zum sog. Krankengeldfallmanagement in einem geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz). Zukünftig sollen die Versicherten einen Anspruch auf ein Krankengeldfallmanagement gegenüber ihrer Krankenkasse haben. Die Krankenkasse soll dabei die erforderlichen personenbezogenen Daten mit Einwilligung des Versicherten erheben, verarbeiten und nutzen können.

„Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzeswortlaut die von verschiedenen Datenschutzbehörden wiederholt festgestellten Missstände beim Krankengeldfallmanagement legitimiert“, so der Landesbeauftragte.

Eine Vielzahl von Krankenkassen lädt ihre Versicherten in der vierten Woche einer Arbeitsunfähigkeit zu einem persönlichen Gespräch ein. Die Krankenkassen stellen Fragen zur Arbeitsplatz-, Krankheits-, familiären und sozialen Situation des Versicherten. Außerdem sollen die Ärzte der Versicherten häufig medizinische Fragen beantworten sowie Arzt-, Krankenhaus- oder Rehaentlassberichte an die Krankenkasse schicken.

„Behandlungsunterlagen darf eine Krankenkasse aber grundsätzlich nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist vielmehr Sache des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Zwar greift die Gesetzesbegründung diesen Umstand auf, der maßgebliche Gesetzeswortlaut jedoch nicht“, so Dr. Petri.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder appelliert in einer Entschließung an den Bundesgesetzgeber, von der geplanten Regelung Abstand zu nehmen. Vielmehr sollten die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen konsequent umgesetzt werden.

In Bayern konnte der Landesbeauftragte durch eine zweijährige Prüfungsreihe vor Ort erreichen, dass zumindest im Bereich des Krankengeldes inzwischen die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben grundsätzlich beachtet werden.

Dr. Petri: „Der Wortlaut der geplanten Vorschrift würde einige Krankenkassen dazu ermutigen, ihre problematische Praxis wieder aufzunehmen bzw. fortzusetzen.“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, Pressemitteilung v. 16.12.2014