Gesetzgebung

Staatskanzlei: Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

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Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme / Öffentliche Anhörung startet am 22. Dezember 2014

Umweltministerin Ulrike Scharf berichtete dem Ministerrat über die aktualisierten Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und betonte:

„Bayern ist ein Wasserland. Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Meilenstein bei der Umsetzung eines modernen Flussgebietsmanagements. Zentrales Ziel ist es, einen guten Zustand aller Flüsse, Seen und Grundwasserkörper in ganz Europa herzustellen. Dabei setzen wir auf Offenheit und Freiwilligkeit.“

Landwirtschaftsminister Helmut Brunner ergänzte:

„Wir haben unser neues Kulturlandschaftsprogramm noch stärker auf die Ziele des Gewässer- und Erosionsschutzes ausgerichtet. Damit leistet das Programm einen zusätzlichen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie.“

Die neuen Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme werden am 22. Dezember 2014 veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die öffentliche Anhörung. Alle interessierten Stellen, Personen und Verbände können ihre Vorschläge und Anmerkungen zu den Entwürfen ein halbes Jahr lang per Internet mitteilen oder bei den Bezirksregierungen abgeben. Die abgeschlossenen Planungen werden Ende 2015 veröffentlicht und im Frühjahr 2016 der Europäischen Kommission vorgestellt.

„Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stellen wir uns den aktuellen Herausforderungen mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Situation. Wir setzen beim Wasser auf Qualität und wollen flächendeckend den guten Zustand erreichen. Dafür müssen alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen“, so Scharf.

Gemäß WRRL sind in Bayern über ein Viertel der insgesamt rund 100.000 Kilometer Fließgewässer, 53 Seen einschließlich des internationalen Bodensees sowie das Grundwasser flächendeckend zu betrachten. Die aktuelle Zustandsbewertung zeigt, dass das Bewirtschaftungsziel bei der Grundwassermenge bereits heute zu 100 Prozent erreicht ist. Insbesondere im wasserärmeren Nordbayern ist das ein Ergebnis der langjährigen, effektiven und vorausschauenden Gewässerbewirtschaftung. Allerdings entsprechen knapp ein Viertel der Grundwasserkörper in Bezug auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel momentan nicht den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Brunner und Scharf: „Wir nehmen das Thema sehr ernst und handeln entschlossen. Zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie wurden ergänzende Maßnahmen von 2016 bis 2021 eingeplant. Diese belaufen sich in Summe auf rund 1,1 Milliarden Euro. Mit diesen Maßnahmen werden Stoffeinträge in die Gewässer verringert sowie die Gewässerstruktur und die Durchgängigkeit der Fließgewässer weiter verbessert.“

Über drei Viertel der Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Fließgewässern für die erste Bewirtschaftungsperiode (2009 bis 2015) waren bereits zur Halbzeit Ende 2012 abgeschlossen, angelaufen oder befanden sich in Planung. Allein an den Gewässern erster und zweiter Ordnung wurden in den Jahren 2010 bis 2013 vom Freistaat Bayern Investitionen in ökologische wasserbauliche Maßnahmen in Höhe von rund 30 Millionen Euro pro Jahr getätigt.

Scharf: „Der eingeschlagene Weg ist richtig. Die Natur braucht Zeit. Gewässerrenaturierungen entfalten ihre volle Wirkung für die Ökosysteme meist erst nach Jahren.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 16.12.2014

Redaktioneller Hinweis: Zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Umsetzung in Bayern vgl. hier.