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StMAS: Menschen mit Behinderung – Sozialministerin Müller: “Wir fördern Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung für weitere drei Jahre”

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Das Bayerische Sozialministerium fördert Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Auch in den kommenden drei Jahren wird diese finanzielle Unterstützung weitergeführt.

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller: „Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung leisten einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe. Als Zusammenschlüsse von Betroffenen und Angehörigen ergänzen sie das professionelle Versorgungssystem und unterstützen vor Ort die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft. Mit unserer Selbsthilfeförderung wollen wir auch unsere Wertschätzung für dieses größtenteils freiwillig und ehrenamtlich erbrachte Engagement ausdrücken. Allein im Jahr 2013 konnten wir 747 Gruppen mit insgesamt rund 300.000 Euro an staatlichen Zuschüssen unter die Arme greifen.“

Der Freistaat fördert Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit aus dem Bayerischen Landesbehindertenplan bereits seit 1990. Die neue Richtlinie ersetzt die 2014 auslaufende Förderrichtlinie. Die Förderpauschale beträgt bis zu 400 Euro pro Gruppe pro Jahr. Neu ist, dass für eine förderfähige Selbsthilfegruppe schon eine Anzahl von sechs ständigen Mitgliedern (bisher zehn) genügt.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter http://www.zbfs.bayern.de/foerderung/behinderte-menschen/selbsthilfegruppen/index.php.

StMAS, Pressemitteilung v. 02.01.2015