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StMI: Innen- und Bauminister Joachim Herrmann zur Einrichtung des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Bayern in Landshut

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Vereinbarung zwischen der Regierung von Niederbayern und der Stadt Landshut unterzeichnet

Innen- und Bauminister Joachim Herrmann begrüßt die heute geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung von Niederbayern und der Stadt Landshut zur Einrichtung eines Oberen Gutachterausschusses. In der Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss der Stadt Landshut seien ohne Schaffung einer neuen Behörde Synergieeffekte verbunden, die eine Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses mit einem sehr kleinen Personalkörper von lediglich etwas mehr als zwei Stellen ermögliche. Darüber hinaus werde auch dem Ziel der Staatsregierung, staatliche Stellen außerhalb des Ballungsraums München anzusiedeln, Rechnung getragen. Herrmann dankte dem Oberbürgermeister von Landshut, Hans Rampf, für die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und wünschte viel Erfolg für die künftige Zusammenarbeit.

Mit der Verordnung zur Änderung der Gutachterausschuss- und der Umlegungsausschussverordnung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Einrichtung eines Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Bayern geregelt. Der Freistaat Bayern setzt damit Vorgaben des Bundes um.

Kernaufgaben des Oberen Gutachterausschusses sind unter anderem die bayernweite Zusammenführung und Auswertung der Daten der örtlichen Gutachterausschüsse zum Immobilienmarkt. Der Obere Gutachterausschuss erstellt alle zwei Jahre einen Grundstücksmarktbericht für Bayern und trägt damit zu mehr Markttransparenz am Grundstücksmarkt bei. Eine marktgerechte Bewertung von Grundstücken ist auch ein wesentlicher Standortfaktor.

Der Obere Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges Sachverständigengremium und setzt sich aus einem Vorsitzenden und 25 ehrenamtlichen weiteren Gutachtern zusammen. Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist bei der Regierung von Niederbayern angesiedelt. Die Regierung von Niederbayern greift für die Erfüllung dieser Aufgabe auf die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Landshut zu und hat hierzu mit der Stadt eine Vereinbarung über eine entsprechende Zusammenarbeit unterzeichnet. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Landshut stellt die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung des Oberen Gutachterausschusses erforderlichen Personal- und Sachmittel zur Verfügung.

StMI, Pressemitteilung v. 12.01.2015