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StMUV: Hohe Hygienestandards stärken Patientensicherheit – Gewerbeaufsicht überprüft Krankenhäuser und Arztpraxen

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Im Rahmen von Schwerpunktaktionen werden im Freistaat verschiedene medizinische Fachbereiche und deren spezielles Instrumentarium gezielt überprüft. Die Bayerische Staatsregierung stärkt damit die Patientensicherheit. Das betont die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München:

„Die einwandfreie Aufbereitung von medizinischen Instrumenten vor der erneuten Anwendung ist ein wesentlicher Beitrag zur Patientensicherheit. Keime haben keine Chance. Patienten vertrauen auf höchste hygienische Standards in Arztpraxen und Krankenhäusern. Garant dafür sind die hohe Qualifikation und das Verantwortungsbewusstsein der Ärzte und des medizinischen Personals.“

Die sachgerechte Aufbereitung der teilweise sehr komplexen Instrumente ist aufwändig und erfordert eine hohe Sachkenntnis. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft deshalb seit 2006 regelmäßig medizinische Einrichtungen im Hinblick auf die Hygienestandards. Gleichzeitig beraten die Behörden die Praxen beim Umgang mit den medizinischen Geräten. Im Zentrum der Kontrollen am Anfang des Jahres 2015 stehen urologische Praxen. In den vergangenen Jahren wurden unter anderem die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Krankenhäusern, ambulanten OP-Einrichtungen und Zahnarztpraxen kontrolliert.

Scharf: „Die Maßnahmen sollen die Gefahr möglicher Infektionen minimieren. Das schafft Vertrauen bei den Patienten. So wird auch die Bereitschaft erhöht, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.“

Medizinprodukte dürfen nur von einschlägig ausgebildeten Personen angewendet werden, die über die dafür erforderlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen. Die gesetzlichen Anforderungen an eine hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten sind zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter sehr hoch. Im Mittelpunkt stehen der Einsatz von Reinigungs- oder Desinfektionsgeräten und Sterilisatoren sowie die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter.

Weitere Informationen im Internet unter www.stmuv.bayern.de/verbraucherschutz/gewerbe/index.htm.

StMUV, Pressemitteilung v. 12.01.2015