Justizminister Bausback: „Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit und schützt die Patienten und die überwiegende Mehrheit der rechtschaffenen Akteure auf dem Gesundheitsmarkt“
Der Ministerrat hat heute eine Bundesratsinitiative von Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zur Verbesserung des Schutzes vor Korruption im Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht.
Bausback: „Im Gesundheitswesen gibt es – nicht zuletzt aufgrund seiner strukturellen Besonderheiten – viele Bereiche, die für Korruption besonders anfällig sein können. Und diese werden durch die geltenden strafrechtlichen Regelungen nur punktuell erfasst. Korruption untergräbt aber das für jede Behandlung so wichtige besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Und sie kann sich auf Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung auswirken. Deswegen packen wir das an – insbesondere mit Blick auf den Schutz der Patienten, der rechtschaffenen Akteure auf dem Gesundheitsmarkt und letztlich der Allgemeinheit!“
Bausback erläutert: „Der Entwurf schafft als zentrale Änderung einen neuen, eigenständigen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch. Damit schließen wir eine Regelungslücke. Der neue Tatbestand bestraft beide Seiten: Den, der besticht, und den, der sich bestechen lässt.“
Der Täterkreis auf Vorteilsnehmerseite, so Bausback, erfasse Angehörige von sogenannten akademischen Heilberufen, namentlich Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten.
Der Minister betont aber: „Wichtig ist mir, dass dadurch keinesfalls eine ganze Berufssparte unter Generalverdacht gestellt wird! Die ganz große Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeitet mit großem Einsatz für das Wohl der Patienten und ist unempfänglich gegenüber jeder Form der Korruption. Es geht lediglich um eine strafrechtliche Handhabe für die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich ausnutzt.“
Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 13.01.2015
Redaktioneller Hinweis: Die Entwicklung rund um ein „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ kann hier nachverfolgt werden. Der Freistaat Bayern hatte einen entsprechenden Diskussionsentwurf bereits im Juli 2014 auf den Weg gebracht und die strafrechtliche Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen auf die Tagesordnung der letztjährigen Herbst-Justizministerkonferenz gesetzt. Diese fasste am 06.11.2014 den Beschluss (PDF, 39 KB), wonach der Gesetzentwurf der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wie auch der Diskussionsentwurf des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz geeignete Grundlagen für eine strafrechtliche Regelung seien.