Gesetzgebung

StMELF: „Spezialitäten bleiben geschützt“ – Brunner und Schmidt eröffnen Bayerntag der Grünen Woche

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Am Schutz regionaltypischer Spezialitäten wie Frankenwein wird es keine Abstriche geben. Das haben der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Bundesagrarminister Christian Schmidt am Freitag bei der Eröffnung des traditionellen Bayerntags auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin bekräftigt, wo sie sich gemeinsam mit der Fränkischen Weinkönigin Christin Ungemach ein Glas Silvaner schmecken ließen.

„Unsere Spezialitäten sind dank ihrer ausgezeichneten Qualität und großen Vielfalt weit über die weiß-blauen Grenzen hinaus bekannt und geschätzt“, sagte Brunner.

Ob Frankenwein, Allgäuer Bergkäse, Nürnberger Rostbratwürste oder Bayerisches Bier – sie alle seien unverzichtbare Botschafter der bayerischen Genusskultur und Garant für das hohe Ansehen der Marke Bayern im In- und Ausland. Zu Recht seien die Menschen stolz auf die Spezialitäten aus ihrer Region, so der Minister. Umso wichtiger sei es, sie auch künftig wirksam vor Nachahmern und „Trittbrettfahrern“ zu schützen. Mit insgesamt 26 europaweit geschützten Spezialitäten ist Bayern bundesweit Spitzenreiter. Allein im Freistaat macht der Umsatz mit herkunftsgeschützten Produkten mehr als zehn Prozent der Gesamtumsätze der Ernährungswirtschaft aus.

Die weltgrößte Ernährungsmesse ist nach Aussage Brunners die ideale Gelegenheit, den in- und ausländischen Gästen Bayern als „Heimat der Genüsse“ näher zu bringen und ihnen die kulinarische und kulturelle Vielfalt im Freistaat vor Augen zu führen.

„Wir wollen Bayern als Premiumsiegel präsentieren, als Spezialitätenland Nummer eins“, so der Minister.

Das soll die Besucher auf den Geschmack und den Absatz bayerischer Produkte im In- und Ausland weiter voranbringen.

Mehr Informationen unter www.landwirtschaft.bayern.de/igw.

StMELF, Pressemitteilung v. 16.01.2015

Redaktioneller Hinweis: Mögliche Auswirkungen des TTIP auf den Schutz regionaler Spezialitäten waren zuletzt Gegenstand medialer Berichterstattung. Die EU-Kommission hat eine Pressemitteilung zum Thema veröffentlicht. Fraglich ist jedoch, welche regionalen Spezialitäten in den Schutz einbezogen werden.