Gesetzgebung

StMUV: Keine windigen Versprechen an U-Bahnhöfen / Bayern fordert konsequenten Schutz von Kleinanlegern

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Der Schutz von Kleinanlegern soll weiter verbessert werden. Denn jedes Jahr erleiden tausende Menschen durch riskante Geldanlagen erhebliche finanzielle Verluste. Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf:

„Anleger brauchen Schutz davor, dass sie ihre Ersparnisse verlieren. Jeder Anleger soll von den neuen Regeln profitieren. Windige Versprechen über Traumrenditen an U-Bahnhöfen und Luftschlösser in Briefkästen darf es nicht mehr geben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kleinanlegerschutz geht in die richtige Richtung. Jetzt müssen die Schlupflöcher konsequent geschlossen werden.“

Der Gesetzentwurf des Bundes – der aktuell im Bundesrat beraten wird – sieht eine Beschränkung der Werbung für riskante Vermögensanlagen vor, verbietet Wurfsendungen und untersagt Infotafeln im öffentlichen Nahverkehr. Die gewünschte umfassende Wirkung zum Schutz der Verbraucher erzielt das Werbeverbot aber nur, wenn in Zukunft nur noch in solchen Medien für riskante Geldanlagen geworben werden darf, die regelmäßig über wirtschaftliche Themen berichten. Auf diese Weise erreicht die Werbung nur noch die Personen, die Erfahrungen bei Geldanlagen am risikobehafteten Grauen Kapitalmarkt haben.

Die verständliche Information und Aufklärung der Verbraucher bei Vermögensanlagen ist ein weiteres Kernanliegen Bayerns. Eine wichtige Rolle für die richtige Anlegerentscheidung spielt bereits heute das Informationsblatt zu Vermögensanlagen.

Scharf: „Jede Vermögensanlage braucht einen einfach verständlichen Beipackzettel, der über mögliche Risiken informiert – wie jedes Medikament. Um sicherzustellen, dass die enthaltenen Angaben vollständig, plausibel und verständlich sind, ist eine vorherige Qualitätskontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nötig.“

Um die Risiken durch Anlagemodelle noch weiter zu verringern, setzt sich Bayern dafür ein, dass diejenigen, die Vermögensanlagen anbieten, ähnlich wie Investmentfonds bestimmte Grundanforderungen an die Kapitalausstattung, die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung und das Risikomanagement erfüllen müssen.

„Das Risiko von Vermögensanlagen soll bereits von vornherein gesenkt werden. Prävention ist das effektivste Mittel, um Anleger zu schützen“, so Scharf.

StMUV, Pressemitteilung v. 16.01.2015