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StMGP: Huml dringt auf Qualitätssicherung in der Pflege – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin besucht Pflegewohngemeinschaft in Parkstetten

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Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml dringt auf eine zuverlässige Qualitätssicherung im Pflegebereich. Huml betonte am Freitag anlässlich eines Besuchs der Pflegewohngemeinschaft Parkstetten in Niederbayern:

„Dies gilt auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Der Staat hat eine Schutzpflicht für pflegebedürftige Menschen. Deshalb prüft die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen auch die ambulant betreuten Wohngemeinschaften regelmäßig einmal im Jahr.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die Fachstelle ist Beratungs- und Prüfinstanz. Als externes Instrument zur Qualitätssicherung trägt sie dazu bei, das Vertrauen der Menschen in die Pflege zu stärken.“

Huml unterstrich ferner: „Der Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen nach einem selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden kann in Pflegewohngemeinschaften weitgehend erfüllt werden. Ambulant betreute Wohngemeinschaften zeichnen sich durch eine individuelle Versorgung in einer beinahe familiären Umgebung aus. Hier gilt: Fast wie zuhause – und doch besser umsorgt! Dies ist gerade für Demenzkranke ganz wichtig. Aber auch immer mehr körperlich Pflegebedürftige entscheiden sich für eine Pflegewohngemeinschaft.“

Die Zahl der ambulant betreuten Wohngemeinschaften hat sich seit 2010 verdoppelt. Inzwischen gibt es rund 200 Wohngemeinschaften in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung hat bereits 2008 mit dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz den Startschuss für neue Wohnformen in der Pflege gegeben. Seitdem hat der Freistaat mit insgesamt rund 1,67 Millionen Euro den Ausbau von Wohngemeinschaften unterstützt.

Bayern fördert zudem eine bayernweite Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“. Diese bietet Kommunen, Architekten, Initiatoren und Angehörigen Beratung in allen Fragen zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften an.

Huml betonte: „Mir ist es wichtig, dass wir den Menschen unterschiedliche Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen anbieten können, die den Bedürfnissen des Einzelnen gerecht werden.“

StMGP, Pressemitteilung v. 23.01.2015