Gesetzgebung

StMUV: Mehr Schutz bei privaten Geldanlagen / Bayern setzt sich für Verbesserungen für Kleinanleger ein

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Bayern hat im Bundesrat wichtige Akzente für einen verbesserten Schutz von Kleinanlegern gesetzt. Zahlreiche Änderungen zum Entwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz wurden heute im Bundesrat beschlossen (red. Hinweis: TOP 13). Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf:

„Gerade kleine Geldbeutel brauchen einen maximalen Schutz vor Finanzjongleuren. Jedes Jahr verlieren mehrere tausend Menschen einen erheblichen Teil ihre Ersparnisse durch riskante Investments am Grauen Kapitalmarkt. Durch die neuen Regeln verbessern wir den Schutz vor Verlusten durch hochriskante Geldanlagen und unseriöse Anlagemodelle.“

Besonderen Wert legt Bayern dabei auf strengere Anforderungen an die Anbieter von Vermögensanlagen auf dem Grauen Kapitalmarkt.

„Bayern hat mit seiner Forderung die Weichen dafür gestellt, dass unseriöse Anlagemodelle vom Markt verschwinden und die Aufsicht über alle Finanzprodukte gestärkt wird. Anlegerschutz muss bereits bei den angebotenen Produkten ansetzen. Nur wer über eine geeignete Geschäftsführung, ein verlässliches Risikomanagement und ein ordentliches Mindestkapital verfügt, soll Vermögensanlagen auf den Markt bringen dürfen“, so Scharf.

Gleichzeitig macht sich Bayern für eine bessere Information der Verbraucher über Finanzprodukte stark – eine frühzeitige Aufklärung über mögliche Risiken steht dabei im Mittelpunkt.

Scharf: „Die Risiken von Anfang an klar im Blick zu haben ist besser, als schmerzhafte Verluste nachträglich einzuklagen. Deshalb setzen wir auf gut informierte Verbraucher. Risiken und Unsicherheiten bei der Vermögensanlage müssen in einem verständlichen Beipackzettel zusammengefasst sein. Das erleichtert die Entscheidung für die richtige Geldanlage.“

Damit die enthaltenen Angaben vollständig, plausibel und verständlich sind, forderte Bayern eine verbindliche Qualitätskontrolle des Informationsblatts zu Vermögensanlagen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch dieser Forderung schloss sich der Bundesrat an.

Scharf: „Die Länder haben ein klares Signal für mehr Verbraucherschutz am Kapitalmarkt gesetzt. Jetzt ist der Bundestag an der Reihe, die Forderungen umzusetzen.“

StMUV, Pressemitteilung v. 06.02.2015