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StMELF: Grünes Licht für investitionswillige Landwirte

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Gute Nachrichten für investitionswillige Landwirte: Ab sofort können Zuschüsse aus dem neu konzipierten bayerischen Investitionsförderprogramm beantragt werden. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitgeteilt.

„Wir unterstützen unsere Landwirte künftig noch zielgerichteter bei der Modernisierung ihrer Betriebe, bei der Umstellung auf besonders tiergerechte Haltungsformen und bei der Schaffung neuer Einkommensquellen“, so Brunner.

Das sei notwendig, um die bayerische Landwirtschaft im internationalen Wettbewerb zu stärken. Zusätzliche Investitionen kommen dem Minister zufolge aber nicht allein den Landwirten zugute:

„Sie dienen auch dem Erhalt der Kulturlandschaft und sichern Arbeitsplätze im ländlichen Raum.“

Deshalb unterstützt der Freistaat laut Brunner Investitionen weit stärker als jedes andere Bundesland: Bis 2020 stehen rund 500 Millionen Euro dafür bereit.

Nach Aussage des Ministers wurde die Investitionsförderung noch stärker auf Aspekte des Tierwohls ausgerichtet.

„Je tiergerechter die Haltung, desto höher der Zuschuss“, so Brunner.

Ganz generell werden künftig nur noch Bauvorhaben bezuschusst, die über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Die sogenannte „Basisförderung“ hierfür liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Darüber hinaus gibt es eine „Premiumförderung“ von 35 Prozent für besonders tiergerechte Haltung, etwa mit Auslauf im Freien oder noch mehr Bewegungs- und Liegekomfort im Stall. Um die Umstellung von der Anbinde-Haltung bei Kühen in die tiergerechteren Laufställe voranzubringen, ist ein weiterer Zuschlag von fünf Prozentpunkten möglich, so dass hier die Basisförderung 20 und die Premiumförderung 40 Prozent beträgt. Gleiches gilt für Investitionen in die Haltung von Zuchtsauen. Die Zuschüsse für Investitionen außerhalb der Tierhaltung liegen bei 15 Prozent. Und wer in ein zweites Standbein außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion investieren will, kann im Rahmen der Diversifizierungsförderung mit 25 Prozent Zuschuss rechnen. Um gezielt kleinere und mittlere Betriebe unterstützen zu können, wurden laut Brunner Obergrenzen festgelegt: die maximal möglichen Zuschussbeträge liegen bei 300.000 Euro.

Damit bereits geplante Baumaßnahmen frühzeitig starten können, nehmen alle bis 9. März vollständig eingereichten Anträge an einer ersten Auswahlrunde teil. Nähere Informationen und Förderanträge gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Internet.

Weitere Informationen:

StMELF, Pressemitteilung v. 08.02.2015