Gesetzgebung

Landtag: Landtag stimmt für die Einführung von Volksbefragungen

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Der Landtag hat die Mitwirkungsrechte der Bürger am politischen Geschehen im Freistaat erweitert. Mit den Stimmen der CSU-Mehrheit verabschiedete er einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung von Volksbefragungen. Die neue Regelung tritt bereits am 1. März in Kraft. Gleichzeitig scheiterten mehrere Vorstöße der Opposition, die eine umfassendere Ausweitung direktdemokratischer Elemente zum Ziel hatten. Die Kosten für eine Volksbefragung veranschlagte die Staatsregierung auf 10 bis 15 Millionen Euro.

Auf der Grundlage des entsprechend veränderten Landeswahlgesetzes können die wahlberechtigten Bürger Bayerns künftig über „Vorhaben von landesweiter Bedeutung“ befragt werden. Das Ergebnis der Befragung ist für Landtag und Staatsregierung allerdings nicht bindend. Deshalb ist nach Ansicht der Staatsregierung auch keine Verfassungsänderung erforderlich. Über die Fragestellungen entscheidet die Staatsregierung im Vernehmen mit der Landtagsmehrheit. Weder Bürger noch Landtagsopposition haben ein Initiativrecht. Als mögliche Themen hatte Ministerpräsident Horst Seehofer den Bau neuer Stromtrassen oder der dritten Startbahn am Münchner Flughafen ins Gespräch gebracht.

Die SPD-Fraktion hatte schon vor gut einem Jahr einen Gesetzentwurf für Volksbefragungen eingebracht. Dieser deckt sich in weiten Teilen mit dem später vorgelegten der Staatsregierung bis auf einen entscheidenden Punkt. So wollte die SPD die Initiative zur Volksbefragung ähnlich der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu einem Minderheitenrecht machen. Ein Fünftel der Mitglieder des Landtags sollten nach den Vorstellungen der SPD das Recht zur Vorlage einer Volksbefragung bekommen. Das nun von Landtagsmehrheit verabschiedete Gesetz sei ein „reines Machtinstrument“ der Regierenden, urteilte der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler.

„Die bisherige Aktionseinheit von Staatsregierung und CSU-Mehrheit im Landtag wird betoniert, die Mitwirkungsrechte der Opposition werden beschnitten.“

Damit werde das Machtgefüge zulasten des Landtags verschoben.

Der Fraktion der FREIEN WÄHLER Wählern und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ging das Instrument der Volksbefragung nicht weit genug. Die FREIEN WÄHLER sprachen sich neben den bereits möglichen Volksentscheiden zu Gesetzesvorhaben für Volksabstimmungen über grundlegende Fragen der Landespolitik aus. Diese sollten von der Staatsregierung, aus der Mitte des Landtags oder von mindestens 100.000 Wahlberechtigten eingeleitet werden können und im Ergebnis unter Einhaltung eines Zustimmungsquorums von landesweit 15 Prozent verbindlich sein.

„Wir wollen einen echten Bürgerstaat und keine Abnick-Demokratie“, erklärte Michael Piazolo (FREIE WÄHLER).

Das Gesetz der Staatsregierung sei dagegen die „Verzwergung“ einer eigentlich guten Idee.

Deutliche Erleichterungen bei der Zulassung von Volksbegehren und Volksentscheid sowie deren Ausweitung auf alle auch dem Landtag zustehenden Entscheidungskompetenzen hatten die Grünen gefordert. Sie bezogen dies auch auf haushaltsrelevante Fragestellungen, was die Bayerische Verfassung bislang nicht zulässt.

„Mehr echte direkte Demokratie tut Bayern gut“, sagte Katharina Schulze (Bündnis90/Die Grünen).

Die Volksbefragung sei dagegen nur ein „Beteiligungsplacebo“. Wie schon zuvor Schindler kündigte Schulze an, das Gesetz zur Einführung der Volksbefragung durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Hauptgründe dafür sind die fehlenden Mitwirkungsrechte der Opposition und die einfache gesetzliche Regelung.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte, Bayern schaffe als erstes Bundesland die Möglichkeit für seine Bürger, bei landesweit wichtigen Themen befragt zu werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition teilte er nicht. Petra Guttenberger (CSU) sprach von einem „guten und richtigen Weg“, durch die Befragung der Bürger zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Die Forderungen der Opposition würden zum einen den Missbrauch des Instruments fördern und parlamentarische Entscheidungsprozesse behindern. In der Einleitung einer Volksbefragung könne sie auch kein Minderheitenrecht erkennen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 11.02.2015 (von Jürgen Umlauft)

Redaktioneller Hinweis: Aktueller Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sind hier abrufbar. Die angesprochenen Gesetzentwürfe der Oppositions-Fraktionen finden Sie hier.