Gesetzgebung

Landtag: Bildungsausschuss beschäftigt sich mit Situation der Schulpsychologinnen und -psychologen

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Schulpsychologinnen und -psychologen leisten wertvolle Arbeit an bayerischen Schulen. Erlauben es ihre Arbeitsbedingungen jedoch, immer neue Entwicklungen und Herausforderungen zu bewältigen? Roland Zerpies vom Kultusministerium gab dazu im Bildungsausschuss einen Überblick.

Im Schuljahr 2013/2014 waren in Bayern insgesamt 837 Schulpsychologinnen und -psychologen im Einsatz; ihr Tätigkeitsfeld beinhaltet Schullaufbahnberatung, pädagogisch-psychologische Beratung, Beratung von Schule und Lehrkräften sowie die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. Dem bayerischen, bundesweit einmaligen System entsprechend arbeiten die Schulpsychologen auch als Lehrer an den jeweiligen Schulen, wo sie eine bestimmte Anzahl von Stunden für ihre schulpsychologische Arbeit zur Verfügung haben. Der Vorteil dabei sei, betonte Zerpies, dass die Fachkompetenz hier von einer Feldkompetenz begleitet werde – die bayerischen Schulpsychologen kennen das Schulleben aus erster Hand. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Schulpsychologen in Institutionen außerhalb der Schule, wie etwa bei der staatlichen Schulberatung.

Zahl der Stunden ist leicht gestiegen – trotz Schülerrückgangs

Da Schulpsychologen auch als Lehrkräfte an ihren Schulen aktiv seien, beschränke sich das Tätigkeitsfeld als Schulpsychologe in der Regel ebenfalls auf diese Schulart. Die Zeit, die ihnen für die psychologische Arbeit an der Schule zur Verfügung steht, bemisst sich in den sogenannten Anrechnungsstunden: Im Schnitt waren dies im Schuljahr 2013/2014 rund 6,7 pro Woche und Lehrer, genau 5690 für alle bayerischen Schulpsychologen zusammen. Diese Zahl ist leicht gestiegen, trotz der rückläufigen Schülerzahl im gleichen Zeitraum. Themen wie Inklusion oder der Umgang mit neuen Kommunikationsformen wie Social Media – Stichwort Cybermobbing – konstituierten wichtige Bereiche der Schulpsychologie, bestätigte Zerpies, doch werde kompetente Beratung insbesondere zu diesen Themen sowohl zusätzlich als auch alternativ an anderer Stelle angeboten, wie etwa beim Schulamt oder durch die Medienpädagogik.

In der folgenden Aussprache wurde die steigende Anzahl der Anrechnungsstunden grundsätzlich positiv bewertet.

„Gleichzeitig sind aber auch die Aufgaben der Psychologen mehr geworden“, stellte Margit Wild (SPD) fest.

Druck und Stress für Schüler hätten sich nachweislich erhöht, Probleme wie etwa Cybermobbing erforderten Zeit und Einsatz in multiprofessionellen Teams. Darüber hinaus fragte sie, ob die Psychologie im Schulalltag auch dann noch Priorität habe, wenn beispielsweise ein Schulpsychologe Vertretungsstunden übernehmen müsse.

Dass die Schulpsychologen jeweils an der gleichen Schule als Lehrer tätig sind, hielt Carolina Trautner (CSU) trotz offenkundiger Vorteile für gegebenenfalls auch schwierig. Bei der Anzahl der Anrechnungsstunden gäbe es sicherlich Verbesserungsbedarf, zum Beispiel im Hinblick auf das Problem der Dyskalkulie oder im Allgemeinen an Förderschulen.

„Man kann sich mehr wünschen, aber wir sind schon gut unterwegs.“

Thomas Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich überzeugt von der Wichtigkeit der Schulpsychologen, aber zweifelnd – „Ist denn das zu stemmen?“ – angesichts ihres großen Aufgabenfelds und der begrenzten Kapazitäten. Man habe hier nicht mit einem grundsätzlichen Mangel an gut ausgebildeten Leuten zu kämpfen, sondern im Grunde den Hebel in der Hand:

„Das bayerische System der Anrechnungsstunden macht eine einfache Verbesserung möglich.“

Man solle sich nicht von Zahlen blenden lassen, so Günther Felbinger (FREIE WÄHLER): Die 837 bayerischen Schulpsychologen ergäben zusammen nur rund 230 Vollzeitstellen, und das sei zu wenig. Die Anzahl der Beratungsfälle sei exorbitant gestiegen – bereits 2008/2009 teilweise um 100 Prozent –, insofern sei die moderate Erhöhung der Anrechnungsstunden zwar schön, aber angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung zu wenig.

„Mittelfristig braucht jede Schule einen Schulpsychologen.“

Die Berechnung Felbingers bestätigte Zerpies: Im Vergleich der Flächenländer läge man mit diesen rund 230 Stellen jedoch im Vorderfeld. Trotzdem sei die Überlegung zulässig, ob man nicht mehr tun müsse – das sei jedoch im wesentlichen eine Haushaltsfrage.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 12.02.2015 (von Eva Spessa)