Gesetzgebung

Landtag: Bildungsausschuss – Schicksal der Kinder bei der Sekte „Zwölf Stämme“ bleibt auf der Agenda

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Die Verletzung der Schulpflicht sowie Prügelvorwürfe gegen die Sekte „Zwölf Stämme“ geben den Behörden seit mehreren Jahren Anlass zur Besorgnis um die Kinder der Religionsgemeinschaft: 2006 hatte diese mit anhaltenden Verstößen gegen die Schulpflicht den Betrieb einer eigenen Ergänzungsschule durchgesetzt und später ausdrücklich körperliche Züchtigung als geeignetes pädagogisches Mittel befürwortet. 2013 wurde die Schule auf behördliche Anordnung geschlossen und die Kinder wurden in staatliche Obhut genommen. Einige Familien der „Zwölf Stämme“ haben sich mittlerweile in Österreich niedergelassen. Über den aktuellen Stand legte das Kultusministerium den Mitgliedern des Bildungsausschusses nun einen Bericht vor.

Alle in Obhut genommenen Kinder der Sekte „Zwölf Stämme“ besuchen geeignete Schulen, so der Bericht. Ausnahme sind zwei Mädchen, die vor etwa einen Jahr aus ihren Jugendhilfeeinrichtungen verschwunden sind und nach denen noch immer gefahndet wird. Der Informationsaustausch mit den Ländern, in denen Gruppierungen der „Zwölf Stämme“ ansässig sind, liegt in der fachlichen Zuständigkeit des Bundesamts der Justiz, das – auch auf Veranlassung des Bayerischen Landesjugendamts – bereits im Dezember 2013 entsprechend gehandelt hat. Das Bayerische Landesjugendamt wiederum hat Kontakt mit der Bundesstelle für Sektenfragen in Wien aufgenommen und seine Erkenntnisse mitgeteilt, ausgenommen die zu den schulischen Angelegenheiten: Diese berühren ein laufendes Verfahren, außerdem unterliegen personenbezogene Daten zu den Kindern dem Datenschutz.

Weitestgehend fraktionsübergreifend wurde der Wunsch geäußert, zu diesem Thema auch in Zukunft auf dem Laufenden gehalten zu werden: Kathi Petersen (SPD) hätte sich den Bericht etwas ausführlicher gewünscht, vor allem im Hinblick auf den Hintergrund. Ein Informationsaustausch finde offenbar teilweise statt, doch auch zum Thema Schule wäre es sinnvoll, Österreich zu informieren: Die sollte doch möglich sein, ohne personenbezogene Daten weiterzugeben.

Man habe sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Thema beschäftigt, resümierte Tobias Reiß (CSU). Dabei sei oft die Abwägung zwischen Erziehungsautonomie und Kindeswohl im Mittelpunkt gestanden. Er verwies noch einmal auf die beschränkten Möglichkeiten des Jugendamtes und forderte, alle zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen.

Die eingehende und teilweise auch nichtöffentliche Beschäftigung des Landtags mit dem Thema sei unter Umständen eine echte Hilfe für die Behörden gewesen, so Thomas Gehring (Bündnis 90/Die Grünen). Wichtig sei nun, dass die Kinder zur Schule gehen. Wie gehe es ihnen jetzt an den öffentlichen Schulen?

Günther Felbinger (Freie Wähler) fragte, was man aus der Erfahrung mit der Schule der „Zwölf Stämme“ lerne – es sei schließlich nicht die einzige problematische Schule in Bayern –, und ob die Schulbehörde möglicherweise taktischer hätte vorgehen sollen.

Man habe ja schon mehrfach eingehend berichtet und hätte heute den Auftrag gehabt, ergänzend zu informieren, erklärte Ministerialrat Bernhard Butz vom Kultusministerium den Bericht. Die Kinder seien in verschiedenen Pflegefamilien und -einrichtungen untergebracht, ebenso an verschiedenen Schulen – hier seien, bis auf die beiden genannten Ausnahmen, keine Probleme bekannt. Zu einer Schulgründung in Österreich habe man keine Informationen. Eine Weitergabe allgemein gehaltener Informationen an Österreich habe man verworfen, dies hätten die Medien bereits geleistet. Konkrete Fragen aus dem Nachbarland würden jedoch selbstverständlich beantwortet.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 12.02.2015 (von Eva Spessa)