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StMFLH: Knapp 6.000 Selbstanzeigen in Bayern in 2014

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Steuermehreinnahmen von rund 300 Millionen Euro in 2014

„2014 war das Rekordjahr der Selbstanzeigen“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder am Freitag (13.2.) in München mit.

In Bayern gingen mit knapp 6.000 Selbstanzeigen fast 2.000 Fälle mehr ein als 2013. Die Steuermehreinnahmen für 2014 belaufen sich in Bayern auf rund 300 Millionen Euro. Den Anstieg führt Söder auf die mittlerweile beschlossene Verschärfung der Selbstanzeige zurück.

„Für 2015 erwarten wir einen massiven Rückgang der Selbstanzeigen“, so Söder.

Auf Niederbayern (Bußgeld- und Strafsachenstellen Landshut und Passau) entfallen in 2014 insgesamt 479 Selbstanzeigen (2013: 204) mit rund 24 Millionen Euro (2013: 22 Millionen Euro) Mehreinnahmen.

Auf Oberfranken (Bußgeld- und Strafsachenstellen Bayreuth und Hof) entfallen in 2014 insgesamt 484 Selbstanzeigen (2013: 310) mit rund 31 Millionen Euro (2013: 15 Millionen Euro) Mehreinnahmen.

Auf Mittelfranken (Bußgeld- und Strafsachenstelle Nürnberg) entfallen in 2014 insgesamt 702 Selbstanzeigen (2013: 646) mit rund 23 Millionen Euro (2013: 89 Millionen Euro) Mehreinnahmen. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle Nürnberg nimmt damit im bayerischen Ranking 2014 den 2. Platz bei den Selbstanzeigen ein.

Auf Unterfranken (Bußgeld- und Strafsachenstelle Würzburg) entfallen in 2014 insgesamt 517 Selbstanzeigen (2013: 351) mit rund 5 Millionen Euro (2013: 8 Millionen Euro) Mehreinnahmen.

Auf Oberbayern (Bußgeld- und Strafsachenstellen München und Rosenheim) entfallen in 2014 insgesamt 2.695 Selbstanzeigen (2013: 1.774) mit rund 120 Millionen Euro (2013: 36 Millionen Euro) Mehreinnahmen.

Auf Schwaben (Bußgeld- und Strafsachenstellen Augsburg und Kempten) entfallen in 2014 insgesamt 832 Selbstanzeigen (2013: 567) mit rund 46 Millionen Euro (2013: 50 Millionen Euro) Mehreinnahmen.

Auf die Oberpfalz (Bußgeld- und Strafsachenstelle Regensburg) entfallen in 2014 insgesamt 218 Selbstanzeigen (2013: 121) mit rund 49 Millionen Euro (2013: 13 Millionen Euro) Mehreinnahmen.

Insgesamt gibt es in Bayern elf Bußgeld- und Strafsachenstellen bei den Finanzämtern in Augsburg-Stadt, Bayreuth, Hof, Kempten, Landshut, München, Nürnberg-Süd, Passau, Regensburg, Rosenheim und Würzburg. Die Aufzeichnungen zu Selbstanzeigen beziehen sich auf die Zuständigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen an den Finanzämtern. Diese sind nicht deckungsgleich mit den Regierungsbezirken oder Landkreisen.

StMFLH, Pressemitteilungen Nr. 49-55 v. 13.02.2015 (kumuliert)