Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Neues Maßregelvollzugsgesetz – Bezirketagspräsident Mederer: „Mehr Sicherheit und Transparenz für alle“

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„Ich begrüße ausdrücklich, dass der Entwurf für ein neues Maßregelvollzugsgesetz inzwischen im Bayerischen Landtag angekommen ist. Denn wir brauchen hier in der Forensik nicht nur ein Mehr an Transparenz für die Öffentlichkeit, sondern vor allem ein Mehr an Sicherheit für alle, die in den Kliniken und forensischen Ambulanzen arbeiten“, betonte Bezirketagspräsident Josef Mederer bei der heutigen Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags in Straubing. Erneut forderte er eine Absicherung der Finanzierung und Leistungsstandards der Ambulanzen im Gesetz zu verankern. In den forensischen Ambulanzen werden entlassene Maßregelvollzugs-Patienten weiterhin betreut und medizinisch behandelt.

„Genau das ermöglicht eine raschere Entlassung und senkt die Rückfallwahrscheinlichkeit nicht unerheblich“, so Mederer.

Allerdings betonte er, dass die forensischen Ambulanzen keinesfalls von künftigen Haushaltsentwicklungen des Freistaats abhängig sein dürfen.

„Auch hier fordere ich die Staatsregierung auf, eine entsprechende Regelung im Gesetz zu treffen.“

Insgesamt sei man aber mit dem Maßregelvollzugsgesetz auf einem guten Weg, um an den 14 Standorten forensischer Einrichtungen, in denen über 2500 Patienten versorgt werden, für die Zukunft verlässliche Rahmenbedingungen für die Unterbringung, Behandlung und Betreuung der Patienten zu gewährleisten.

„Dafür kämpfen die Bezirke seit Jahren. Und ich bin sicher, dass sich dieser Einsatz nun gelohnt haben wird“, machte Mederer in Straubing deutlich.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 05.03.2015

Redaktionelle Hinweise

  • Zum aktuellen Stand und Gang des Gesetzgebungsverfahrens zum BayMRVG vgl. hier.
  • Stellungnahme des Bay. Richtervereins zum Gesetzentwurf: hier.
  • Zur schnellen Recherche rund ums Thema vgl. auch das zugehörige Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.