Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 6. März 2015

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Massenhaften Missbrauch des Asylrechts aus dem Balkan nicht weiter dulden, weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten einstufen / Wohnungseinbrüche härter bestrafen und mittels Möglichkeit zur Telefonüberwachung effizienter verfolgen“

Zur bayerischen Gesetzesinitiative zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten (TOP 26):

Bayern stellt auf der morgigen Bundesratssitzung eine Gesetzesinitiative zur Aufnahme der Republiken Albanien und Kosovo sowie von Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten vor. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Wir dürfen den massenhaften und offensichtlichen Missbrauch des Asylrechts nicht weiter dulden. Unser Asylrecht ist nicht dazu da, die wirtschaftlichen Probleme in den Herkunftsländern zu lösen. Unsere Hilfe für diese Länder muss vielmehr vor Ort erfolgen, um die dortigen Lebensumstände zu verbessern.“

Huber wies darauf hin, dass es im ureigenen Interesse gerade auch des stark betroffenen Kosovo liege, dass die Bevölkerung und vor allem die produktive Mittelschicht im Lande verbleibe.

„Das Ausbluten des Kosovo muss ein Ende haben. Das Land braucht seine Menschen für den Wiederaufbau. Das heißt im Gegenzug für uns, überflüssige Anreize für Asylmissbrauch abzubauen. Dazu gehört, die Asylverfahren zu beschleunigen. Die Einstufung aller Balkanländer als sichere Herkunftsstaaten ist in dieser Hinsicht ein wichtiges Signal. Wer ohne Asylgrund zu uns nach Deutschland kommt, muss wissen: Er hat hier keine Perspektive und wird wieder zurückgeschickt.“

Huber verwies auf den sprunghaften Anstieg der Asylanträge aus dem Balkan, insbesondere aus dem Kosovo. Allein zwischen Ende Dezember 2014 und Mitte Februar 2015 sind rund 25.000 Menschen aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen, um Asylanträge zu stellen. Dabei ist die Anerkennungsquote verschwindend gering.

„Wer aus Kriegsgebieten zu uns flüchtet und hier Schutz sucht, der soll ihn auch bekommen. Unberechtigt Asylsuchende nehmen jedoch den wirklich Schutzbedürftigen Platz und Leistungen weg. Das gefährdet auch die große Hilfsbereitschaft unserer Bevölkerung für die wirklichen Flüchtlinge“, so der Minister.

Zum bayerischen Gesetzesvorschlag zum Wohnungseinbruchdiebstahl (TOP 3):

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den letzten Jahren ständig und teilweise erheblich gestiegen.

„Wohnungseinbrüche werden von der Bevölkerung als nachhaltige Bedrohung ihrer Sicherheit wahrgenommen. Die Staatsregierung hat deshalb eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Wir wollen erreichen, dass Einbrecher effizienter verfolgt und gleichzeitig härter bestraft werden können“, erklärte Bayerns Bundesratsminister.

Entscheidend sei, den Ermittlungsbehörden die Aufklärung zu erleichtern.

„Bayern will zur Fahndung künftig die Telefonüberwachung ermöglichen. Bei Einbruchdiebstählen spielen zunehmend international agierende Banden und reisende Tätergruppierungen eine Rolle. Wer diese organisierten Strukturen aufklären will, muss an die Kommunikation ran. Hierzu müssen wir unseren Strafverfolgungsbehörden mit der Telefonüberwachung ein wirksames Instrument an die Hand geben.“

Zudem sollen Wohnungseinbruchdiebstähle zukünftig schärfer bestraft werden.

Huber: „Die Wohnung ist der Mittelpunkt der Privatsphäre. Das Sicherheitsgefühl in diesem abgeschirmten und persönlichen Bereich wird durch einen Einbruch im Kern erschüttert. Deshalb leiden die Opfer neben dem rein materiellen Schaden oft lange an den psychischen Begleiterscheinungen. Die besondere Unrechtsqualität dieses massiven Eingriffs in das private Leben muss auch in der Strafandrohung zum Ausdruck kommen. Die Möglichkeit einer Strafmilderung als „minder schwerer Fall“ muss bei Wohnungseinbruchdiebstählen ausgeschlossen werden.“

Abgesehen von gesetzlichen Maßnahmen ist nach Auffassung des Ministers die Prävention besonders wichtig.

„Einbrecher können oft schon an der Haustür gestoppt werden. Durch den Einbau geprüfter Sicherheitstechnik kann sich jeder relativ leicht schützen“, ergänzte Huber.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 05.03.2015