Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 27. März 2015

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Bundesratsminister Marcel Huber: „Bayern will schnelle steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, aber ohne konjunkturschädliche Gegenfinanzierung / Mietpreisbremse baldmöglichst umsetzen, Wohnungsbau ankurbeln / Anti-Stalking Straftatbestand überarbeiten, Opferschutz verbessern“

Bayerischer Entschließungsantrag zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden (TOP 14):

Die sparsame und effiziente Energienutzung ist wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Die gewaltigen Einsparpotenziale durch die energetische Sanierung von Häusern sind dabei unumstritten. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Bayern drängt auf die schnelle Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen. Die Staatsregierung verfolgt dieses Anliegen seit Jahren auch über den Bundesrat und hat dazu mehrere Initiativen eingebracht. Wir setzen unseren aktuellen, bislang in den Ausschüssen vertagten Antrag jetzt nochmal auf die Tagesordnung. Unsere klare Botschaft lautet: Wir halten die steuerliche Förderung für zwingend erforderlich, um die energetische Modernisierungsquote zu erhöhen.“

Huber unterstrich, dass eine Gegenfinanzierung nach Auffassung der Staatsregierung nicht notwendig sei.

„Mit den dadurch angestoßenen Investitionen wird unsere Wirtschaft angekurbelt, so dass mit nicht unerheblichen Selbstfinanzierungseffekten zu rechnen ist.“

Der Bund selbst geht davon aus, dass auf jeden Fördereuro 12 Euro Investitionen kommen.

„Dies wird erhebliche positive Steuereffekte mit sich bringen. Auch angesichts der allgemein positiven Entwicklung der Steuereinnahmen auf allen staatlichen Ebenen stellt sich damit die Frage einer konjunkturschädlichen Gegenfinanzierung nicht“, erklärte Bayerns Bundesratsminister.

Vor diesem Hintergrund ist nach den Worten von Bayerns Bundesratsminister nicht nachvollziehbar, warum die rot und grün geführten Länder im Bundesrat immer wieder auf einer Gegenfinanzierung bestehen:

„An dieser Forderung ist eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung bislang stets gescheitert. Ein solches Vorgehen ist nur damit zu erklären, dass diese Länder die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung entweder insgeheim ablehnen oder die zu erwartenden Steuermehreinnahmen zur Sanierung ihrer Haushalte verwenden wollen.“

Huber machte deutlich, dass gerade auch der Handwerkerbonus als wirksames Instrument der Bekämpfung von Schwarzarbeit erhalten bleiben muss.

„Von einer Kürzung des Handwerkerbonus wären bundesweit 9 Mio. Haushalte betroffen, deutlich mehr als die rund 400.000 Eigenheimbesitzer, die von der Förderung der energetischen Gebäudesanierung profitieren würden. Die Reduzierung des Handwerkerbonus wäre damit für sehr viele Bürger eine verkappte Steuererhöhung. Das lehnt Bayern grundsätzlich ab“, ergänzte der Minister.

Zur Einführung der Mietpreisbremse (TOP 4):

Bundesratsminister Huber begrüßt die Einführung der Mietpreisbremse:

„Die Mieten müssen auch für Menschen mit niedrigen Einkommen bezahlbar bleiben. Deshalb kommen wir derzeit ohne wirksame Maßnahmen zur Dämpfung des Mietanstiegs nicht aus. In Bayern werden wir die Mietpreisbremse baldmöglichst umsetzen. Der Bund hat uns allerdings sehr detaillierte Vorgaben gemacht, die zuvor umfangreiche statistische Erhebungen nötig machen. Wenn wir anschließend die betroffenen Gebiete festlegen, werden wir zudem darauf zu achten haben, dass dieses Instrument nur dort zum Einsatz kommt, wo wirklich Wohnungsmangel besteht.“

Huber wies auf die Bedeutung guter Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau hin:

„Bayern befürwortet ausdrücklich die Ausnahmeregelungen für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Gerade in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten müssen wir den Wohnungsbau ankurbeln. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass in dem Gesetz die Mieten, nicht aber die Investitionen gebremst werden. Wohnungsneubau ist immer noch der beste Mieterschutz.“

Bayerische Initiative zum besseren Schutz gegen Stalking (TOP 10):

Am morgigen Freitag steht ein auf bayerische Initiative gemeinsam mit Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen erarbeiteter Gesetzesantrag zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Stalking im Bundesrat zur Abstimmung.

„Der geltende Anti-Stalking Straftatbestand hat sich in der Praxis häufig als wirkungslos erwiesen und muss überarbeitet werden. Jetzt ist der Bundesjustizminister gefordert, die Initiative aufzugreifen und bestehende Strafbarkeitslücken zu beseitigen. Es geht darum, den Opferschutz effektiver zu gestalten“, erklärte Bayerns Bundesratsminister.

Von über 24.000 jährlich angezeigten Stalking-Fällen führen nur wenige zur Verurteilung.

Bislang setzt eine Bestrafung von Stalkern voraus, dass die Opfer nach außen erkennbar auf die Nachstellungen des Täters reagieren, also ihr Leben z.B. durch Umzug oder Arbeitsplatzwechsel ändern. Nicht geholfen wird dabei denen, die standhaft bleiben und trotz enormer psychischer Belastung den Verfolgungen nicht nachgeben wollen oder können.

Huber: „Das Anknüpfen an die äußerliche Reaktion des Opfers wird dem Unrechtsgehalt des Stalkings nicht gerecht. Deshalb soll nur noch entscheidend sein, wie massiv und nachhaltig der Täter dem Opfer auflauert, es bedroht oder mit Anrufen oder E-Mails überzieht. Damit könnte zukünftig früher eingeschritten werden und die Opfer würden besser vor weiteren Gefährdungen geschützt.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 26.03.2015