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StMWi: Bayerns Energieministerin Ilse Aigner zur Stilllegungsanzeige der Gaskraftwerke Irsching

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Aigner: „Stilllegungsanzeige Irsching ist Weckruf für Sigmar Gabriel“

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner sieht in der Stilllegungsanzeige der Gaskraftwerke Irsching 4 und 5 einen „Weckruf für Sigmar Gabriel“.

Aigner: „Die Eigentümer der Gaskraftwerke Irsching sehen keine Perspektive für einen wirtschaftlichen Betrieb nach dem Auslaufen der aktuellen vertraglichen Regelung. Sie sind deshalb zur Stilllegungsanzeige gezwungen.“

Dieser Vorgang zeige, wie unzureichend die Rahmenbedingungen für den Betrieb konventioneller Kraftwerke sind, sagt Aigner.

„Der Bundeswirtschaftsminister muss jetzt sofort handeln und den wirtschaftlichen Betrieb solch moderner und umweltfreundlicher Gaskraftwerke wie Irsching ermöglichen. Sie sind für eine sichere Stromversorgung Bayerns, unverzichtbar, weil sie auch Strom liefern, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht.“

Das habe erste Priorität.

Aigner: „Gabriel redet zu viel über den Stromtransport und zu wenig über die Stromproduktion.“

„Was wir derzeit betreiben, ist unverantwortlich“, so Aigner.

Es widerspreche dem Anliegen der Energiewende, wenn Kohlekraftwerke am Markt bevorzugt und gleichzeitig hochmoderne, CO2-arme, flexible Gaskraftwerke aus dem Markt getrieben werden, sagt die Ministerin. Bis Juni müsse die Entscheidung über ein energiepolitisches Gesamtpaket fallen, so Aigner:

„Effizienz und Einsparung, Strommarktdesign und Transport gehören zusammen.“

Bereits von knapp drei Jahren drohten die Eigentümer mit der Stilllegung der Gaskraftwerke. Damals konnte auf Hinwirken der Bundesnetzagentur eine Sondervereinbarung über den Weiterbetrieb zwischen den Eigentümern und dem Netzbetreiber Tennet getroffen werden. Diese Vereinbarung läuft jedoch Anfang 2016 aus. Nach geltendem Energierecht können die Kraftwerksbetreiber trotz ihrer Stilllegungsanzeige durch die Bundesnetzagentur zum Weiterbetrieb ihrer Kraftwerke gegen Auslagenersatz gezwungen werden. Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber feststellt, dass die Betriebsbereitschaft von Irsching 4 und 5 für die Systemsicherheit zwingend gebraucht wird.

StMWi, Pressemitteilung v. 30.03.2015