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VG Würzburg: Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

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Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg hat mit Beschlüssen vom 27. März 2015 die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge wiederhergestellt. Deshalb dürfen die Anlagen nicht weitergebaut werden, bis über die Klagen entschieden ist.

Das Landratsamt Haßberge erteilte mit Bescheid vom 28. Februar 2014 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zehn Windkraftanlagen in den Gemarkungen Sailershausen, Holzhausen, Kleinmünster und Humprechtshausen. Der Betreiber beantragte noch vor Errichtung der Anlagen eine Abänderung der ursprünglichen Genehmigung, weshalb das Landratsam Haßberge mit Bescheid vom 18. Juli 2014 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung des Anlagentyps erteilte; dieser weist nun u.a. eine andere Rotorblattform auf und ist insgesamt um drei Meter höher. Die sechs Antragsteller sind Eigentümer von Grundstücken in einem Nachbarort und haben diese Genehmigungen angefochten.

Nach Auffassung der Kammer hat das Landratsamt bei Erteilung der Änderungsgenehmigung vom 18. Juli 2014 die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderliche Vorprüfung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Die Belange des Tierschutzes seien nicht ausreichend gewürdigt worden, da es bereits vor Erlass der Änderungsgenehmigung konkrete Hinweise auf eine Uhu-Brut im Einzugsbereich der Windkraftanlagen gegeben habe. Auf diese Aspekte können sich die Antragsteller nach den Vorschriften des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) berufen. Diese Regelungen sind Ausfluss des europäischen Umweltrechts, gestützt auf die sog. UVP-Richtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Verfahrensrechten des einzelnen Betroffenen in Zulassungsverfahren, die erhebliche Umweltauswirkungen aufweisen können.

Gegen die Beschlüsse (W 4 S 15.155, 156 und W 4 S 15.158–161) wurde Beschwerde beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

VG Würzburg, Pressemitteilung v. 31.03.2015 zu den B. v. 27.03.2015, W 4 S 15.155 (PDF, 171 KB) und W 4 S 15.158-161