Gesetzgebung

Landtag: Rechtsausschuss beschäftigt sich mit Ermittlungsverfahren gegen LKA-Beamte und BR-Reporter

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Hatten Beamte des Landeskriminalamts einem Reporter des Bayerischen Rundfunks vertrauliche Ermittlungsakten über die Bayerische Landesbank angeboten und dafür 30.000 Euro verlangt? Dieser Frage ist die Staatsanwaltschaft München I zwischen 2012 und 2014 nachgegangen. Ob sie dabei die richtigen Maßnahmen ergriffen hat, das bezweifelt vor allem die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Jetzt hat das bayerische Justizministerium gemeinsam mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Nötzel dem Rechtsausschuss über Einzelheiten des Ermittlungsverfahrens berichtet.

Eine Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, wegen aller verfolgbarer Straftaten zu ermitteln, falls „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vorlägen, erläuterte Ministerialdirigent Dr. Helmut Seitz den Abgeordneten. Solche Anhaltspunkte lieferte ein Informant im September 2012, der behauptete, er habe von einem Mitteiler erfahren, dass ein Beamter der Leitungsebene des bayerischen Landeskriminalamts Informationen gegen Entgelt verkaufe. Dem Mitteiler sei angeboten worden, 140 Aktenordner aus dem Fall Hypo Alpe Adria gegen die Bayerische Landesbank auf einem Datenträger zu erhalten. Der Beamte habe dafür 30.000 Euro verlangt. In das Geschäft sei als Mittelsmann im Übrigen ein Reporter des Bayerischen Rundfunks involviert.

Die Staatsanwaltschaft München I hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts wegen Bestechlichkeit und gegen den Journalisten wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit eingeleitet. Das Bundeskriminalamt hat sie um Übernahme der Ermittlungen gebeten und ersucht, zunächst eine Telefonüberwachung durchzuführen. Um „möglichst schonend und ohne Aufsehen zu erregen“ zu prüfen, ob sich der Verdacht erhärtet, so Nötzel. Das BKA sagte dies im Oktober 2012 zu, allerdings nur für die LKA-Beamten, nicht für den BR-Reporter. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht München im Oktober 2012 die Überwachung der dienstlichen und privaten Anschlüsse der LKA-Beamten angeordnet.

Der Informant gab in der Zwischenzeit weitere Hinweise, die sich zunächst schlüssig anhörten und sich teils mit Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung deckten. Letztlich erhärtete sich der Verdacht aber nicht. Im Dezember 2012 beendeten die Behörden daher die Telefonüberwachung, das Ermittlungsverfahren wurde im Juli 2013 eingestellt. Manfred Nötzel händigte den beiden LKA-Beamten und dem BR-Reporter die Einstellungsverfügungen kurz darauf persönlich aus.

Im Januar 2014 gab sich der Mitteiler des Informanten der Staatsanwaltschaft erstmals zu erkennen, so dass die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden. Vor dieser Erklärung war der Staatsanwaltschaft nicht bekannt gewesen, von wem der Informant seine Informationen erhalten hatte. Mitteiler und BR-Reporter wurden vernommen, wobei der Mitteiler seine Vorwürfe schließlich relativieren musste. Das Ermittlungsverfahren wurde im April 2014 erneut eingestellt.

Ausschussvorsitzender Franz Schindler (SPD) kritisierte, dass die Justizbehörden bis heute die Identität des Informanten nicht preisgeben wollten, da ihm Vertraulichkeit zugesichert worden sei. So könne der Landtag aber nicht nachvollziehen, wie seriös ein solcher Informant sei und ob die Staatsanwaltschaft womöglich zu Unrecht zu den Überwachungsmaßnahmen gegriffen habe.

Für Katharina Schulze (Bündnis 90/Die Grünen) handelt es sich bei diesem Ermittlungsverfahren „um einen unfassbaren Vorgang“, in dem sich die Behörden „nicht mit Ruhm bekleckert“ hätten. Schulze verwies darauf, das BKA habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, es werde die Beamten überwachen, aber nicht mit dem Informanten zusammenarbeiten. Es ließ sich im Verlauf der Sitzung nicht klären, ob das BKA diese Zusammenarbeit generell abgelehnt hatte oder konkrete Vorbehalte gegen den betroffenen Informanten hegte. Nötzel entgegnete, auf zugesicherte Vertraulichkeit und damit Anonymität müssten sich die Informanten verlassen können. Andernfalls müssten die Ermittlungsbehörden künftig auf zahlreiche Hinweise verzichten. Und sobald solche Hinweise vorlägen, sei die Staatsanwaltschaft stets in einer Zwickmühle. Ermittle sie, werde sie kritisiert, wenn sich der Verdacht nicht erhärte. Ermittle sie nicht, stehe sie im Verdacht, die eigenen Leute schonen zu wollen.

Horst Arnold (SPD) fragte, ob gegen Mitteiler und Informant im Anschluss ermittelt worden sei, da sie offensichtlich falsche Beschuldigungen erhoben hätten. Nötzel entgegnete, auch die Falschbeschuldigung ließe sich nicht beweisen, zudem sei keinerlei Motiv erkennbar. Vize-Ausschussvorsitzende Petra Guttenberger (CSU) ergänzte, es sei in einem solchen Fall stets schwierig, einem Informanten oder Mitteiler nachzuweisen, dass er „wissentlich und willentlich“ falsche Angaben gemacht habe.

Warum das erste Ermittlungsverfahren erst sechs Monate nach Ende der Telefonüberwachung eingestellt worden sei, wollte Florian Streibl (FREIE WÄHLER) wissen. Im Sommer 2013, so Nötzel, seien aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt fertig gestellten Gutachtens schließlich so viele Details zum Landesbank-Verfahren öffentlich im Umlauf gewesen, dass die angeblich feilgebotenen Ermittlungsakten praktisch keine Geheimnisse mehr enthielten und kein Geld mehr wert waren. Die Staatsanwaltschaft sei daher davon ausgegangen, dass nicht mehr mit einer Übergabe der angebotenen Dateien zu rechnen sei. Dass Beamte möglicherweise Informationen verkauft hätten, könne er jedoch weiter nicht ausschließen. Sobald solche Informationen in die Hände von Journalisten gelangten, seien der Staatsanwaltschaft aber aufgrund der rechtlichen Einschränkungen von Ermittlungsmaßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit die Hände gebunden.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 23.04.2015 (von Jan Dermietzel)