Gesetzgebung

StMAS: Mindestlohn – Arbeitsministerin Müller: „Bundesarbeitsministerin Nahles verschließt die Augen vor der Realität“

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Nach dem gestrigen Koalitionsausschuss auf Bundesebne zieht Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller eine ernüchternde Bilanz über die fehlende Kompromissbereitschaft von Bundesarbeitsministerin Nahles:

„Wenn Frau Nahles die Dokumentationspflichten heute als angemessen und notwendig bezeichnet, so ist dies Ausdruck ihrer Misstrauenskultur gegenüber Unternehmern. Nahles setzt auf Bürokratie, wir auf Vertrauen. Klar ist: Die Höhe des Mindestlohns stellt in der Regel kein Problem dar. Die Umsetzung allerdings schon. Das Mindestlohngesetz ist überfrachtet mit Bürokratievorschriften und muss entschlackt werden. Das Gesetz muss geändert werden, kosmetische Korrekturen beim Ehrenamtsbegriff genügen nicht.“

Konkreter Nachbesserungsbedarf besteht weiterhin insbesondere in folgenden Punkten:

  • Streichung der Dokumentationspflichten für Minijobs
  • Streichung der Verknüpfung des Mindestlohngesetzes mit dem Arbeitszeitgesetz
  • Reduzierung der sonstigen Dokumentationspflichten, insbesondere durch Absenkung der Einkommensgrenze von 2.958 Euro pro Monat, ab der Dokumentationspflichten entfallen
  • Streichung der Auftraggeberhaftung für Subunternehmer
  • Verbesserungen für Zeitungszusteller im Minijob
  • Klarstellungsbedarf in vielen weiteren Punkten, z.B. hinsichtlich der Anrechnung von Kost und Logis sowie der sonstigen Arbeitgeberleistungen auf den Mindestlohn von 8,50 Euro.

StMAS, Pressemitteilung v. 27.04.2015