Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt strukturelle Verbesserungen in der Asylsozialpolitik und fordert deutlich mehr Engagement des Bundes

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Sozialministerin Müller: „Große Herausforderungen durch Verdoppelung der Asylbewerberzahlen / Grenzen der Finanzierbarkeit auch für Bayern erreicht / Ziel des Asylgipfels im Mai ist spürbare Beteiligung des Bundes an den Asylkosten“

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller weitere strukturelle Verbesserungen in der Asylsozialpolitik beschlossen und zugleich deutlich mehr Engagement des Bundes zur Bewältigung der dauerhaft hohen Flüchtlingszahl gefordert.

Die Sozialministerin: „Ich rechne damit, dass wir in Bayern in diesem Jahr 60.000 neue Asylbewerber unterbringen und versorgen müssen. 2014 waren es noch rund 33.000. Aufgrund der geographischen Lage von Bayern werden voraussichtlich darüber hinaus noch einmal 30 Prozent mehr Menschen hier ankommen, die wir in den Erstaufnahmeeinrichtungen registrieren, einem Kurzscreening unterziehen und anschließend in andere Bundesländer weiterleiten. Wir sind auf diesen Zugang vorbereitet.“

Die Ministerin kündigte als Ziel beim Asylgipfel im Mai eine spürbare Beteiligung des Bundes an den Asylkosten an.

Müller: „Die Prognosen des Bundes zu den Asylbewerberzahlen sind Makulatur. Länder und Gemeinden überall in Deutschland sind durch die tatsächliche Entwicklung der Zahlen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gestoßen. Der Bund trägt auch wegen der nach wie vor inakzeptabel langen Asylverfahrensdauer erhebliche Verantwortung für diese Lasten. Das ist einhellige Auffassung aller Ministerpräsidenten. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat die Bundesregierung mehrfach einstimmig aufgefordert, zu handeln und sämtliche Kosten für Asylbewerber bei Asylverfahrenszeiten von über den im Koalitionsvertrag vereinbarten 3 Monaten, zu übernehmen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung wird zentrales Thema beim Asylgipfel.“

Müller erläuterte: „Inzwischen verfügt jeder Regierungsbezirk über eine Erstaufnahmeeinrichtung oder Übergangs-Aufnahmeeinrichtung. Insgesamt stehen für den Bereich der Erstaufnahme 12.000 Plätze zur Verfügung. Weiter steigende Zahlen bedeuten aber auch, dass wir nicht bei dem Erreichten stehen bleiben dürfen. So ist unser Ziel, die Kapazitäten in der Erstaufnahme auf 15.000 auszubauen. Und wir müssen auch mit Blick auf die Anschlussunterbringung vorausschauend planen und die Rahmenbedingungen an die Erfordernisse anpassen. Dazu werden die zuständigen Ministerien im Haushalts-, Bau- und Vergaberecht die Möglichkeiten ausschöpfen, um künftig neue Unterkünfte schneller und einfacher erschließen zu können.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 28.04.2015