Gesetzgebung

StMAS: Streikrecht – Arbeitsministerin Müller: „Obligatorische Schlichtungsverfahren im Bereich der Daseinsvorsorge notwendig“

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Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller hat heute in München anlässlich des Lokführerstreiks ihre Forderung nach einem obligatorischen Schlichtungsverfahren in Bereichen der Daseinsvorsorge erneuert:

„Anders als bei üblichen Tarifkonflikten haben Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge unmittelbare Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Denn die Bevölkerung ist zum Beispiel auf die Energie- und Wasserversorgung, das Gesundheitswesen, die Feuerwehr, die innere Sicherheit aber auch auf öffentliche Verkehrsmittel elementar angewiesen. Deshalb hat der Gesetzgeber in vielen Bereichen die Sicherstellung der Daseinsvorsorge auch gesetzlich geregelt. Beim Streikrecht besteht jedoch eine Lücke, die der Bundesgesetzgeber rasch im konstruktiven Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitgebern schließen muss. Ich halte es deshalb für richtig, dass in Bereichen der Daseinsvorsorge jedem Streik ein Schlichtungsversuch vorausgehen muss, um sicher zu stellen, dass ein Arbeitskampf erst nach Ausschöpfung aller Verhandlungsmöglichkeiten ausgerufen wird. Ein Arbeitskampf muss sich primär auf die strittigen Streikziele zwischen den Tarifparteien konzentrieren und darf nicht die Allgemeinheit in Mithaftung nehmen. Ein solches Schlichtungsverfahren steht auch im Einklang mit der vom Grundgesetz geschützten Koalitionsfreiheit. Denn Streiks bleiben als wirkungsvolles Druckmittel der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften weiterhin möglich, aber eben nur als ‚ultima ratio‘.“

StMAS, Pressemitteilung v. 04.05.2015