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StMI: Zwei weitere Sammelabschiebungen von 195 abgelehnten Asylbewerbern aus dem Kosovo

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Konsequente Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis – Schnellere Bearbeitung offensichtlich aussichtsloser Asylanträge notwendig

Erneut hat Bayern mit zwei Sammelchartern am vergangenen Dienstag und heute 195 abgelehnte Asylbewerber in den Kosovo zurückgeflogen. Nach der Ablehnung ihrer Asylanträge reisten diese Personen nicht wieder freiwillig aus Deutschland aus, sondern hielten sich unerlaubt weiter hier auf. Aus ganz Bayern brachte die bayerische Polizei am vergangenen Dienstag und heute Vormittag die abgelehnten Asylbewerber, darunter neben meist allein reisenden jungen Männern auch zahlreiche Familien sowie einige Straftäter, an den Flughafen München. Von dort starteten die beiden Chartermaschinen mit 112 und 83 Menschen, betreut von erfahrenen Polizeibeamten, Ärzten, Sanitätern und Dolmetschern in Richtung Pristina.

Innenminister Joachim Herrmann: „Wenn jemand unter keinen Umständen ein Recht hat zu bleiben, dann muss er auch gehen – notfalls eben auch mittels Abschiebung.“

Die Staatsregierung rechnet für dieses Jahr zwischenzeitlich mit insgesamt rund 70.000 Asylbewerbern in Bayern – das wären mehr als doppelt so viele wie 2014. Der Bund aktualisierte für das Jahr 2015 seine Prognose auf insgesamt 450.000 Asylanträge, davon 400.000 Erstanträge sowie 50.000 Folgeanträge. Fast die Hälfte dieser Anträge wurden seit Januar dieses Jahres von Staatsangehörigen aus den Westbalkanstaaten, aus dem Kosovo oder aus Albanien gestellt. Die Anerkennungsquote bei diesen Staaten liegt unter einem Prozent (zum Vergleich: Irak 91,4Prozent, Syrien 84,2 Prozent, Eritrea 69,1 Prozent oder Afghanistan 38,4 Prozent). Angesicht dieser massiven Steigerung offensichtlich missbräuchlich gestellter Schutzgesuche machte Herrmann deutlich:

„Die Sammelabschiebungen in alle Westbalkanstaaten einschließlich Kosovo und Albanien werden weiter konsequent fortgesetzt.“

Herrmann stellte aber auch unmissverständlich klar, dass die Aufnahme von wirklich Schutzbedürftigen und in Not geratenen Menschen selbstverständlich Teil der humanitären Verpflichtung des Staates sei, der sich Bayern unter voller Beachtung europäischer Standards verantwortungsvoll stelle. Wenn Schutzbedarf besteht, müsse der Bund alles daran setzen, rasch Schutz zu gewähren und bei der schnellen und erfolgreichen Integration in Deutschland zu unterstützen.

„Tatsächlich politisch Verfolgte und Flüchtlinge sind hier willkommen. Wer aber keinen berechtigten Grund für einen Asylantrag vorweisen kann, muss nach der Ablehnung seines Asylantrages Deutschland wieder umgehend verlassen“, so Herrmann.

Erfolgt nach der behördlichen Aufforderung keine freiwillige fristgerechte Ausreise, dann werden die bayerischen Ausländerbehörden konsequent die zwangsweise Abschiebung der Personen in ihr jeweiliges Heimatland durchsetzen, auch wenn dies für die Betroffenen, aber auch für die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden, keine angenehme Angelegenheit sei.

„Nur durch diesen konsequenten Gesetzesvollzug wird das deutsche Asylsystem nicht entwertet und kann weiterhin den tatsächlich verfolgten Personen Schutz bieten. Es muss einen Unterschied machen, ob ein zügig bearbeiteter Asylantrag abgelehnt wird oder nicht. Nur eine klare und geradlinige Rechtsanwendung sichert bei unseren Bürgerinnen und Bürgern die Akzeptanz des geltenden Asyl- und Aufenthaltsrechts.“

Ziel der bayrischen Staatsregierung ist es, die Aufnahmebereitschaft und die Aufnahmefähigkeit, die es in unserer Gesellschaft für wirklich Verfolgte gibt, zu erhalten.

StMI, Pressemitteilung v. 21.05.2015