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StMELF: Tornado in Nordschwaben – Hilfe für betroffene Bauern

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Der Tornado, der Mitte Mai über Nordschwaben hinweggefegt ist, hat auch in der Landwirtschaft erhebliche Schäden angerichtet. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner mitteilte, können die rund 30 betroffenen Betriebe ab sofort den Antrag auf Soforthilfe beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Augsburg stellen. Am Amt erhalten die Landwirte nicht nur die Unterlagen, sondern auch Unterstützung bei der Bemessung ihres Schadens. Die Anträge müssen bis spätestens 30. Juli eingereicht sein.

Die Staatsregierung hatte nach der Katastrophe den nordschwäbischen Tornado-Opfern neben dem bereits ausbezahlten Sofortgeld weitere Hilfsgelder zugesichert. Die Soforthilfe für die landwirtschaftlichen Betriebe gleicht festgestellte Schäden bis zu 50 Prozent aus, wenn diese über 1.000 Euro liegen. Die staatliche Unterstützung beträgt bis zu 50.000 Euro, bei Existenzgefährdung und sonstigen Härtefällen sogar bis zu 100.000 Euro. Die Soforthilfe umfasst die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, am Inventar, an Tieren sowie an Vorräten. Vom Schadensausgleich ausgenommen sind allerdings versicherbare Schäden an Gebäuden.

StMELF, Pressemitteilung v. 12.06.2015