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StMFLH: Hintersberger dankt 60.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der deutschen Tafeln – Bundestafeltreffen 2015 in Augsburg

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Die deutschen Tafeln unterstützen regelmäßig etwa 1,5 Millionen bedürftige Personen, davon rund ein Drittel Kinder und Jugendliche. Seit der Gründung der ersten Tafel 1993 in Berlin nahm die Zahl auf über 900 Tafeln mit mehr als 3.000 Tafel-Läden und Ausgabestellen bundesweit zu. Rund 60.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer versorgen die Bedürftigen.

„Die Tafeln schaffen eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel: Sie sammeln qualitativ einwandfreie Lebensmittel, die sonst im Müll landen würden, und verteilen diese an sozial und wirtschaftlich Benachteiligte – kostenlos oder zu einem symbolischen Betrag. Hier bei den Tafeln spürt man, alle Aktiven und Förderer wollen helfen und etwas erreichen. Tausende ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Spender und Sponsoren machen es möglich. Herzlichen Dank dafür und weiterhin viel Einsatzfreude allen Mitwirkenden der Tafeln deutschlandweit“, wünschte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger allen Mitwirkenden beim Bundestafeltreffen 2015 am Samstag (13.6.) in Augsburg.

Vereine und Verbände – wie die 900 Tafeln in Deutschland – stehen für Gemeinschaftsempfinden, Fairness und Toleranz. Vereine vermitteln Werte und Tugenden, die für den Zusammenhalt der Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Die Tätigkeit für einen Verein erfordert Einsatzfreude, Selbstdisziplin, Durchhaltevermögen. Das Ehrenamt hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Auch der Staat honoriert ehrenamtliches Engagement. So haben Vereine und ehrenamtlich Tätige eine ganze Reihe von steuerlichen Freiräumen und Vergünstigungen. Nebenberufliche Trainer und Betreuer, aber auch ehrenamtliche Funktionäre und Helfer können von dem Übungsleiterfreibetrag oder der Ehrenamtspauschale profitieren. Diese wurden erst in 2013 erhöht: Die Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 720 Euro.

Hintersberger: „Die Bayerische Staatsregierung wird sich auch künftig dafür einsetzen, die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Vereine und ehrenamtlich Tätige stetig zu verbessern.“

StMFLH, Pressemitteilung v. 13.06.2015