Gesetzgebung

StMJ: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Bayerns Justizminister setzt sich für einfacheres Verfahren zur Bestellung eines Vormunds ein

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Bausback: „Verfahren durch vorläufige gesetzliche Amtsvormundschaft beschleunigen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback wird sich auf der Frühjahrsjustizministerkonferenz am 17. und 18. Juni 2015 in Stuttgart dafür einsetzen, das familiengerichtliche Verfahren zur Bestellung eines Vormunds für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu vereinfachen.

Bausback: „Die stark gestiegene und voraussichtlich noch weiter steigende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt auch die Justiz vor Herausforderungen. Mit einer gesetzlichen Amtsvormundschaft des Jugendamts können wir das Verfahren beschleunigen. Damit wäre allen Beteiligten geholfen.“

Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Sorgeberechtigte nach Deutschland kommen, brauchen einen Vormund, der ihnen durch das Familiengericht bestellt wird. Nach derzeitiger Rechtslage ist das Verfahren bei den Familiengengerichten aufwändig.

„Zuerst muss der Rechtspfleger das Ruhen der elterlichen Sorge feststellen. Erst dann kann der Richter die Vormundschaft anordnen und einen geeigneten Vormund auswählen“, erläutert Bausback. „Bereits jetzt kann der Richter dabei zunächst das Jugendamt als vorläufigen Amtsvormund bestellen.“

Dies komme in der Praxis nicht selten vor.

„Ist schließlich ein Vormund bestellt, überwacht der Rechtspfleger dessen Tätigkeit“, so Bausback weiter.

Der bayerische Justizminister schlägt vor, das Verfahren durch eine vorläufige gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamts zu beschleunigen:

„Sobald der Rechtspfleger das Ruhen der elterlichen Sorge feststellt, wäre das Jugendamt automatisch vorläufiger Vormund. Ein gesonderter richterlicher Beschluss und damit ein wesentlicher Verfahrensschritt könnte so entfallen.“

Bausback erhofft sich nun von der Justizministerkonferenz ein an die Bundesregierung gerichtetes deutliches Signal.

StMJ, Pressemitteilung v. 15.06.2015