Gesetzgebung

StMJ: Bayern setzt Änderung des Stalking-Paragraphen auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz

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Bausback: „Weiter untätig bleiben ist keine Option ? das sind wir den Opfern schuldig!“

Bayern hat das Thema „Stalking – Änderungsbedarf für § 238 StGB“ zur Frühjahrsjustizministerkonferenz angemeldet, die am 17. und 18. Juni 2015 in Stuttgart stattfinden wird. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback im Vorfeld:

„Es ist dringend an der Zeit, dass wir den strafrechtlichen Schutz bei Stalking endlich verbessern. Weiter untätig bleiben ist keine Option – das sind wir den Opfern schuldig.“

Über den unbefriedigenden aktuellen Zustand und die erforderlichen Verbesserungen herrsche gerade im Kreise der Justizminister weitgehend Einigkeit. Schließlich sei bereits im Rahmen der Herbstjustizministerkonferenz 2012 die breite Mehrheit der Auffassung gewesen, dass der im Jahr 2007 geschaffene Straftatbestand nicht alle strafwürdigen Fälle erfasse und Handlungsbedarf bestehe.

„Ich kann daher überhaupt nicht nachvollziehen, warum die gesetzgeberischen Bemühungen stocken und nichts vorangeht. Mein Vorschlag liegt schon länger auf dem Tisch und ich habe hierzu eigentlich nur Zustimmung gehört. Der Bundesjustizminister entfaltet bislang keine erkennbaren Bemühungen, die Problematik zeitnah anzugehen“, so Bausback.

Bayerns Justizminister weiter: „Nach geltendem Recht kommt es für die Strafbarkeit darauf an, dass der Täter durch ein beharrliches Nachstellen die Lebensgestaltung seines Opfers tatsächlich schwerwiegend beeinträchtigt. Das führt dazu, dass Stalking-Opfern, die sich nach außen unbeeindruckt zeigen, die Stärke demonstrieren und weiter so leben wie bisher, kaum geholfen werden kann. Stalking ist aber Psychoterror pur! Hier darf es keine Strafbarkeitslücken geben. Um den Opferschutz zu verbessern, muss es daher für die Strafbarkeit schon ausreichen, dass die Attacken eines Stalkers geeignet sind, die Lebensführung des Opfers zu beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen wir die Regelung endlich aus dem Katalog der Privatklagedelikte streichen!“

Bausback mahnt eindringlich: „Bei Opfern von Stalking wie auch Opferschutzverbänden ist mittlerweile der Eindruck entstanden, dass die Politik nicht willens oder fähig ist, dieses Thema anzugehen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Das kann und will ich so nicht stehen lassen! Den Worten müssen nun endlich Taten folgen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 15.06.2015

Redaktioneller Hinweis

Zuletzt beschäftigte sich der Bundesrat auf seiner 932. Sitzung v. 27.03.2015 mit einer bayerisch-hessischen Gesetzesinitiative zum Schutz gegen Nachstellungen. Dort beschloss man die Ausschussrückverweisung. Damit ist diese Initiative, die bereits auf der 922. Sitzung v. 23.05.2014 eingebracht worden und an die Ausschüsse verwiesen worden war, vorerst gescheitert.

Zur Entwicklung zum Thema „Stalking“ und Änderung des § 238 StGB vgl. hier.