Gesetzgebung

Landtag: Innenausschuss – Anhörung zur Realisierbarkeit nicht-christlicher Bestattungen in Bayern

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„Integration ist erst vollendet, wenn man seine Angehörigen in der neuen Heimat begräbt und nicht mehr im Herkunftsland“, sagt der evangelische Kirchenrat Dr. Rainer Oechslen. Der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport hat jetzt mit Experten debattiert, ob in Bayern Bedarf für Gesetzesänderungen besteht, um nicht-christliche Bestattungen zu erleichtern.

„Aus ihr haben Wir euch erschaffen, und in sie bringen Wir euch zurück, und aus ihr bringen Wir euch ein anderes Mal hervor“, heißt es in Sure 20, Vers 55, des Korans.

Gemeint ist die Erde. Muslime leiten aus diesem Vers ab, dass sie nicht in einem Sarg beerdigt werden, sondern nur in einem Leinentuch, erläuterte Aykan Inan von der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. den Abgeordneten des Innenausschusses. Dieser religiöse Brauch stößt sich an der Sargpflicht auf deutschen Friedhöfen – zumindest in Bayern, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die die Sargpflicht noch nicht gelockert haben. Außerdem ist es im Islam üblich, Verstorbene binnen 24 Stunden zu beerdigen – eine Herausforderung für die deutsche Verwaltungsbürokratie.

Weder Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern noch Dr. Rainer Oechslen von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern äußerten Bedenken gegen eine Reform des Bestattungsgesetzes im Freistaat. Oechslen warnte zudem davor, mit Muslimen darüber zu diskutieren, was ihre Religion zwingend vorschreibt und welcher Brauch optional ist:

„Wir sollten das nicht von außen definieren, sondern akzeptieren, was Muslime sich wünschen.“

Joino Pollak vom Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern sagte, im Judentum sei der Sarg ebenfalls nicht vorgeschrieben, aber auch nicht verboten. Pollak plädierte dafür, Ausnahmen zuzulassen für die 48-Stunden-Frist, die in Bayern zwischen Todeszeitpunkt und Beerdigung vorgeschrieben ist.

Gerhard Rampp vom Bund für Geistesfreiheit Bayern erklärte, für die Konfessionslosen zu sprechen, deren Zahl auch im Freistaat stetig wachse. 1950 seien noch 97 Prozent der Bevölkerung in Bayern entweder katholisch oder evangelisch gewesen, heute nur noch 70 Prozent. Er störte sich an der christlichen Symbolik in vielen Trauerhallen, „die sich oft für eine konfessionslose Bestattung auch nicht verhüllen lässt. Friedhöfe müssen aber weltanschaulich neutral sein“. Im Übrigen solle der Staat Angehörigen gestatten, die Asche ihrer Verstorbenen zuhause aufzubewahren.

„Denken Sie an die zahlreichen Gerichtsprozesse, die das auslösen kann“, warf Ausschussvorsitzender Dr. Florian Herrmann (CSU) ein. „Was ist, wenn sich die Angehörigen streiten, wer die Urne mit der Asche bekommt?“

Dass es in Mitteleuropa gute Gründe für die Bestattung im Sarg gibt, erläuterte Dr. Verena Lehner-Reindl vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

„Der Sarg unterstützt den Verwesungsprozess.“

Das sei vor allem in feuchten, lehmhaltigen Böden notwendig. Ohne Sarg komme es im Boden zur sogenannten Fettwachsbildung, einer Störung des Verwesungsprozesses, der man nur durch deutlich längere Ruhefristen beikomme. Manfred Ländner (CSU) wies darauf hin, dass es in Gemeinden mit feuchten Böden auch heute schon Friedhöfe mit sogenannten Sargkammern gebe, die die Verwesung sicherstellten. Ohnehin ist im Islam eine unbefristete Totenruhe vorgesehen und Gräber einzuebnen nicht üblich.

Claudia Drescher vom Bayerischen Gemeindetag erklärte, die Gemeinden seien gegenüber Neuerungen offen und fühlten sich allen Menschen verpflichtet:

„Ruhefristen kann man verlängern und von der Sargpflicht kann man Ausnahmen machen.“

Dem stimmte auch Kriemhild Pöllath-Schwarz zu, Leiterin der Städtischen Friedhöfe in München und Vorsitzende des Arbeitskreises Bestattungswesen im Bayerischen Städtetag. Sie warnte hingegen vor der anonymen Bestattung, die aus Kostengründen derzeit populärer wird.

„Man sollte sich klarmachen, dass man seinen Angehörigen damit einen Ort zum Trauern nimmt.“

Walter Fessel vom Sozialministerium in Stuttgart berichtete, Baden-Württemberg habe vor einiger Zeit die 48-Stunden-Frist abgeschafft und lasse auch die Tuchbestattung zu. Diese sei im übrigen aufwendiger als die Sargbestattung, da das Grab breiter ausgehoben und abgestützt werden müsse, wenn ein Leichnam im Leinentuch von Menschenhand dort abgelegt werde. Es solle sich niemand der Illusion hingeben, dass eine Tuchbestattung günstiger komme als der abendländische Sarg.

Der einzige, der sich explizit gegen Reformen des Bestattungsgesetzes aussprach, war Ralf Michal, Vorsitzender des Bestatterverbands Bayern. Das sei auch kein Wunder, erläuterte er, „schließlich bin ich hier der einzige Praktiker“. Michael warnte vor allem vor der Forderung, Feuerbestattungen ohne Sarg durchzuführen. Der Sarg sei für die Verbrennung nötig. Die Idee Gerhard Rampps, anstelle eines Sarges neben dem Leichnam Feuerholz aufzutürmen, sei „in deutschen Krematorien schlicht nicht durchführbar“. Außerdem seien Sargträger auf deutschen Friedhöfen nicht für die Bestattung im Leinentuch ausgebildet.

„Was machen Sie, wenn der Verstorbene stark übergewichtig und schwer krank war und während der Bestattung Körperflüssigkeiten austreten?“

In der Regel sei es kein Problem, die sarglose Grablegung von erfahrenen Angehörigen erledigen zu lassen, entgegnete Walter Fessel.

„Bei schweren Erkrankungen muss man sicher Vorsorge treffen.“

Arif Tasdelen (SPD) sprach sich dafür aus, die Sargpflicht in Bayern abzuschaffen „wie in anderen Bundesländern auch“. Jürgen Mistol (Bündnis 90/Die Grünen) forderte, die Sargpflicht auch für Feuerbestattungen abzuschaffen. Technische Möglichkeiten dafür ließen sich, so sie noch nicht bestehen, sicher schaffen. Auch Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) erklärte, er habe „keine starken Argumente“ dafür gehört, die Sargpflicht aufrechtzuerhalten. Ausschussvorsitzender Dr. Florian Herrmann (CSU) zeigte sich am Ende der Sitzung zufrieden: Die Debatte habe „die wichtigen Punkte herausgearbeitet“. Die Abgeordneten würden sich nun mit möglichen Gesetzesänderungen befassen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 17.06.2015 (von Jan Dermietzel)